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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Zielvorgaben für variables Gehalt

H
hoedir
Mai 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein 11 köpfiges Gremium das erstmalig letztes Jahr im April gegründet wurde. Wir sind nicht tarifgebunden. Alle Mitarbeiter des Unternehmens bekommen ein variables Gehalt das an eine Zielvereinbarung gekoppelt ist. Dieses Vorgehen existiert schon vor der Gründung des Betriebsrates. Jetzt zu meiner Frage: Sind zukünftige Zielvereinbarungen die unter dem gleichen Schema mit jedem Mitarbeiter individuell verhandelt werden durch den Betriebsrat mitbestimmungspflichtig? Diese Frage ist natürlich in der jetzigen Krise noch schwieriger. Können hier überhaupt Ziele vereinbart werden.

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

20.05.2020 um 11:17 Uhr

Der BR hat in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten immer auch ein Initiativrecht und kann den AG zu Verhandlungen auffordern, ein bestehendes System zu ändern, durch ein anderes zu ersetzen usw. Und wir reden ja hier über den § 87 Abs. 1 Nr.10+11 BetrVG.

P
Pjöööng

20.05.2020 um 11:22 Uhr

Warum sollten "in der jetzigen Krise" keine Ziele vereinbart werden können?

Ich sehe die Aufgabe des BR bei solchen Zielvereinbarungen darin, mit dem Arbeitgeber ein Regelwerk zu vereinbaren nach dem der Zielvereinbarungsprozess abläuft, incl. aller Probleme die sich dabei ergeben können (z.B. was passiert wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht auf Ziele einigen können? Was passiert wenn Kunden neu zugeteilt werden müssen?). Aus den einzelnen Zielvereinbarungen sollte sich der BR tunlichst heraushalten da er hierfür häufig gar nicht über die notwendige Kompetenz verfügen wird.

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