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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsentgelt - muss variables Gehalt bei der Höhe beachtet werden

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Rosalind
Jun 2019 bearbeitet

Hi,

einige unserer AN bekommen jedes Jahr zum gleichen Zeitpunkt 31.03. ein variables Gehalt, welches an eine Zielvereinbarung gekoppelt ist. Muss dieses variable Gehalt bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes einbezogen werden? Wir waren jetzt zu einigen WAF-Schulungen. Die Antworten der Dozenten auf diese Frage viel unterschiedlich aus. Einer sagte. "auf jeden Fall" ein anderer: "nein"

Freue mich auf eine Antwort Grüße Rosalind

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Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

06.06.2019 um 17:47 Uhr

Tarifvertrag?

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Rosalind

06.06.2019 um 17:51 Uhr

nein wir haben keinen TV

N
nicoline

06.06.2019 um 21:42 Uhr

Frage mich gerade, wo mal wieder die 2. Antwort abgeblieben ist, die für diesen thread schon vor meiner Antwort angegeben wird. Rosalind, schau mal hier rein: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~so-bemisst-sich-das-urlaubsentgelt~ unter Einmalige tarifliche oder arbeitsvertragliche Zahlungen

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Cyber99

07.06.2019 um 10:32 Uhr

Die Fragestellung ist äußerst interessant, ich werde das Thema die nächsten Tage mal an meinen Anwalt weiterleiten. Die Informationen die ich dazu gefunden habe sind in der Tat widersprüchlich. Außer Frage steht auf jeden Fall dass z.B. regelmäßige variable Vergütungsbestandteile, wie Provisionen oder Erschwerniszuschläge in die Berechnung einfließen. Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläumszuwendungen und Prämien werden allerdings nicht in die Berechnung einbezogen. Allerdings würde ich hier jetzt eine hoffentlich nicht allzu gewagte These aufstellen: Wenn variable Vergütungsanteile/Prämien als Einmalzahlung ausbezahlt werden bei denen ein Bezug zu einer konkreten Leistung, wie z.B. der Erreichung von definierten Zielen hergestellt werden kann, dann wären diese bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen.

Der Mitarbeiter hat in diesem Fall ja einen Arbeitsvertrag, der aus einem monatlichem Fixum und einer jährlichen Zielvereinbarung besteht. Zielvereinbarung sind so zu gestalten, dass die gesteckten Ziele grundsätzlich erreichbar sind. Es dürfen keine Vereinbarungen geschlossen werden, deren Ziele von vornherein nicht erreichbar sind. Vor diesem Hintergrund, darf davon ausgegangen werden, dass der Mitarbeiter mit einem solchen Arbeitsvertrag in den meisten Fällen eine variable Vergütung erhalten dürfte, die meines Erachtens dann bei der Berechnung des durchschnittlichen Monatseinkommens Berücksichtigung finden müsste. In der Konsequenz erhöht sich dadurch auch das Urlaubsentgelt.

A
Arnold

07.06.2019 um 10:55 Uhr

Du meinst "nein wir haben keinen TV Antwort 2 erstellt am 6.6.2019 15:51 Uhr von Rosalind“?

Ist doch noch da, aber nur für privilegierte Benutzer sichtbar. ?

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Rosalind

07.06.2019 um 11:39 Uhr

Hi Cyber99,

Danke erst einmal für die ausführliche Antwort. Ich bin auch der Meinung, dass es so sein sollte. Natürlich deklariert der AG die Zahlung im Arbeitsvertrag als Tantieme und auch in der Zielvereinbarung wird das Tantieme genannt, letztendlich ist es aber ein variables Gehalt, dass die AN auch regelmäßig jedes Jahr ausbezahlt bekommen, manchmal mit geringen Anzügen. Wäre natürlich prima, wenn euer Anwalt das mal prüfen könnte.

Schönes Pfingstwochenende für alle VG Rosalind

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