Hallo ihr, ich habe eine Frage. Wir (BR) haben mit dem AG eine Eingruppierungsverhandlung vorgenommen und auch schon verabschiedet (bzw. zugestimmt) Jetzt möchte der AG zusätzlich eine Betriebsvereinbarung abschließen mit zwei Anlagen. Die eine sagt aus, dass die Eingruppierung so bleibt und Anlage 2 sagt aus, dass diese benannten Personen/Positionen (aufgelistet) sich der AG vorbehält diese anders einzugruppieren bei Neubesetzung. Darf man das??? Also meine Frage ist zum einen, darf eine BV darüber abgeschlossen werden? Gilt hier nicht die Regelungssperre? Ich bin sprachlos.....