W.A.F. LogoSeminare

Krankschreibung

T
Teufel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Hier meine Frage!

Wenn eine Kollegin nach 4 Stunden AZ nach Hause geht und sich dann krankschreiben lässt sind diese 4 Stunden vom AG zu vergüten, oder ist dies durch den Krankenschein dann abgedeckt?

1.54205

Community-Antworten (5)

B
BRMler

05.12.2012 um 18:57 Uhr

Hier gilt Entgeldfortzahluung lt. Entgeltfortzahlungsgesetz. Bedeutet Tag wird gewertet/ bezahlt wie normal gearbeitet.

G
Globus

05.12.2012 um 22:16 Uhr

so eine Frage war hier schon mal...

Ich finde es gut, wenn Gremien immer ales mögliche für den AN herauskriegen wollen, aber mal ehrlich - Überstunden bezahlt bekommen, weil man krank ist? das ist doch echt unlogisch... Im übrigen finde ich das Motto "Krank wie gearbeitet" sinnig... der AN wurde an dem Tag krank und das gilt wie gearbeitet - in anderen Fällen im übrigen auch ;-)

S
Snooker

05.12.2012 um 22:43 Uhr

@Teufel Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes

Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe) @Globus Schön dich auch mal wieder zu lesen. :-)

N
nicoline

05.12.2012 um 22:49 Uhr

@Globus *aber mal ehrlich - Überstunden bezahlt bekommen, weil man krank ist? das ist doch echt unlogisch... * vielleicht habe ich ja ein Brett vor dem Kopf, aber, woraus liest Du, dass das so gemeint ist?

R
rkoch

06.12.2012 um 11:04 Uhr

Nochmal zum Begriff "Entgeltfortzahlung". Die Erklärung "Tag wird wie normal gearbeitet bezahlt" ist zwar vollkommen richtig, erklärt aber IMHO nicht warum das so ist.

Die "Entgeltfortzahlung" bedeutet nichts anderes, als dass der AN für die Zeit, in der er nicht gearbeitet hat weiterhin seinen Lohn bezahlt bekommt. Für Zeit, die er gearbeitet hat bekommt er seinen Lohn schon aus diesem Grund, eine "Entgeltfortzahlung" ist deshalb nicht erforderlich und deshalb ist diese für diese Zeit irrellevant. Er bekommt also auf keinen Fall seinen Lohn und noch obendrauf irgendwelches zusätzliches Geld (wie manche glauben, deswegen die Aufregung über "Mehrbezahlungswünsche" :-) ) Der AG zahlt also effektiv die ohnehin gearbeiteten Stunden + die Entgeltfortzahlung für die nicht gearbeiteten Stunden = er bezahlt den ganzen Tag wie als ob normal gearbeitet wurde.

Auf die Ausstellung eines "Krankenscheines" (aka Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) kommt es dafür nicht an. So bald sich ein AN als "arbeitsunfähig" gemeldet hat UND nicht mehr arbeitet, setzt diese Entgeltfortzahlung ein. Wann diese Bescheinigung fällig wird ist wieder ein anderes Thema ....

Ihre Antwort