Erstellt am 01.12.2012 um 22:22 Uhr von rechtbekommen
Pauschale Überstundengenehmugungen sollte man grundsätzlich NICHT machen. Es gibt auch Urteile welche dieses als nicht zulässig ansehen. Es besteht hier auch die Gefahr, dass der BR seiner Pflicht im Arbeuts- und Gesundheitsschutz nicht mehr voll nachkommt, nachkommen kann. Wenn also aus diesen Gründen einzelne AN keine Mehrarbeit mehr machen sollen. Da hilft diesen dann auch ein Freiwilligkeitsvirbehalt in einer BV nichts, weil der AG Druck macht und der AN das schwächste Glied ist. Auch haben diese nicht den Schutz als BR, wenn sie dann nein sagen.
Erstellt am 02.12.2012 um 09:32 Uhr von Watschenbaum
euer AG will die Mitbestimmung des BR bei Überstunden bis zu 25 komplett "ausknipsen"
warum wollt ihr soetwas unterschreiben ?
wenn du die Berechtigung haben willst, "alle Mitarbeiter im Zeiterfassungssystem" zu sehen, warum schreibt ihr das nicht so rein in eure BV, wenn ihr sie schon abschließen wollt?
warum schreibt ihr nicht rein, daß euch monatlich eine genaue Auflistung dieser Überstunden zuzugehen hat ?
warum sollst du selbst diesbezüglich hinterherforschen ?
der Sinn und Zweck einer BV ist, daß beide Seiten das vereinbaren, was Ihnen wichtig ist, nicht daß der AG irgendetwas vorlegt, was man nun einfach unterschreibt,
offenbar seit ihr nicht gänzlich begeistert von diesemTeil ?
dann ändert alles so, daß es euch gefällt
oder schließt diese BV in dieser Form nicht ab
Erstellt am 02.12.2012 um 13:48 Uhr von Kölner
@Watschenbaum
Zusätzlich wäre zu klären, wie die MEHRARBEIT (ich nenne es bewusst noch nicht Überstunden) vergütet werden.
@popey
Alles in Allem: Ihr solltet Euch nochmals intensiv Gedanken macht, welchem Diktat Ihr Euch beugen wollt. Es kann tatsächlich Sinn machen, eine pauschale ÜStd.-BV mit klar definierten Bedingungen abzuschließen. Allerdings verlieren AG ziemlich schnell die Lust darauf...
Erstellt am 03.12.2012 um 12:00 Uhr von lofty
Wieso macht ihr in der BV nicht eine Klausel über ein FRZ konto (Friezeitkonto.) Angesparte std. die jeder AN hat, kann er so als Freizeitausgleich dem Freizeitkonto entnehmen.
Erstellt am 03.12.2012 um 14:34 Uhr von meckerziege
Es ist schön, dass ihr viel zu tun habt - trotzdem
würde ich mir diese Mitbestimmungsrechte nicht aus der
Hand nehmen lassen.
Eine BV über Mehrarbeit halte ich für schwierig, weil es ganz schnell
geht die Kontrolle zu verlieren.Und dann sind die Kollegen die
Leidtragenden und ihr als BR könnt es wieder ausbügeln.
Meine Vorschreiber haben insoweit viel dazu gesagt.