Hallo,

ich bin der Vorsitzende unseres BR,unser Geschäftsleiter möchte gerne eine Betriebsvereinbahrung über Überstunden machen. Es soll drin stehen das die Mitarbeiter bis zu 25 Std. Überstunden machen können und alles darüber hinaus nochmal der Betriebsrat informiert werden muss. Im Moment haben wir viel zu tun, die Überstunden verstehen sich natürlich auf freiwilliger Bassis.
Nun was ich wissen möchte ist soll ich in die Betriebsvereinbahreung eine klausel oder § einbringen wo drin stehen kann wie:
Diese Betriebsvereinbarung kann von beiden Seiten mit einer frist von 3 Monaten gekündigt werden. Nach beendigung dieser Frist, hat die Betriebsvereinbarung keine bedeutung mehr.

Ich möchte gerne das wenn nur eine Partei was auszusetzen hat, die Vereinbarung kündigen kann, ist dies zulässig? Der grund könnte sein das ich nicht die Berechtigung kriegen könnte alle Mitarbeiter im Zeiterfssungssystm zu sehen, weil sie in anderen Abteilungen Arbeiten.
Somit ist nicht gewährleistet in meinen Augen eine kontrolle meiner seits. So könnte die Dame in der Personalbüro evtl. die Überstunden von einigen Mitarbeitern mir nicht sagen weil das ihre Lieblinge sind.

DAnke im Vorraus

popey