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Betriebsvereinbarung über Überstunden

P
popey
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin der Vorsitzende unseres BR,unser Geschäftsleiter möchte gerne eine Betriebsvereinbahrung über Überstunden machen. Es soll drin stehen das die Mitarbeiter bis zu 25 Std. Überstunden machen können und alles darüber hinaus nochmal der Betriebsrat informiert werden muss. Im Moment haben wir viel zu tun, die Überstunden verstehen sich natürlich auf freiwilliger Bassis. Nun was ich wissen möchte ist soll ich in die Betriebsvereinbahreung eine klausel oder § einbringen wo drin stehen kann wie: Diese Betriebsvereinbarung kann von beiden Seiten mit einer frist von 3 Monaten gekündigt werden. Nach beendigung dieser Frist, hat die Betriebsvereinbarung keine bedeutung mehr.

Ich möchte gerne das wenn nur eine Partei was auszusetzen hat, die Vereinbarung kündigen kann, ist dies zulässig? Der grund könnte sein das ich nicht die Berechtigung kriegen könnte alle Mitarbeiter im Zeiterfssungssystm zu sehen, weil sie in anderen Abteilungen Arbeiten. Somit ist nicht gewährleistet in meinen Augen eine kontrolle meiner seits. So könnte die Dame in der Personalbüro evtl. die Überstunden von einigen Mitarbeitern mir nicht sagen weil das ihre Lieblinge sind.

DAnke im Vorraus

popey

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Community-Antworten (5)

R
rechtbekommen

01.12.2012 um 23:22 Uhr

Pauschale Überstundengenehmugungen sollte man grundsätzlich NICHT machen. Es gibt auch Urteile welche dieses als nicht zulässig ansehen. Es besteht hier auch die Gefahr, dass der BR seiner Pflicht im Arbeuts- und Gesundheitsschutz nicht mehr voll nachkommt, nachkommen kann. Wenn also aus diesen Gründen einzelne AN keine Mehrarbeit mehr machen sollen. Da hilft diesen dann auch ein Freiwilligkeitsvirbehalt in einer BV nichts, weil der AG Druck macht und der AN das schwächste Glied ist. Auch haben diese nicht den Schutz als BR, wenn sie dann nein sagen.

W
Watschenbaum

02.12.2012 um 10:32 Uhr

euer AG will die Mitbestimmung des BR bei Überstunden bis zu 25 komplett "ausknipsen"

warum wollt ihr soetwas unterschreiben ?

wenn du die Berechtigung haben willst, "alle Mitarbeiter im Zeiterfassungssystem" zu sehen, warum schreibt ihr das nicht so rein in eure BV, wenn ihr sie schon abschließen wollt?

warum schreibt ihr nicht rein, daß euch monatlich eine genaue Auflistung dieser Überstunden zuzugehen hat ? warum sollst du selbst diesbezüglich hinterherforschen ?

der Sinn und Zweck einer BV ist, daß beide Seiten das vereinbaren, was Ihnen wichtig ist, nicht daß der AG irgendetwas vorlegt, was man nun einfach unterschreibt,

offenbar seit ihr nicht gänzlich begeistert von diesemTeil ? dann ändert alles so, daß es euch gefällt oder schließt diese BV in dieser Form nicht ab

K
Kölner

02.12.2012 um 14:48 Uhr

@Watschenbaum Zusätzlich wäre zu klären, wie die MEHRARBEIT (ich nenne es bewusst noch nicht Überstunden) vergütet werden.

@popey Alles in Allem: Ihr solltet Euch nochmals intensiv Gedanken macht, welchem Diktat Ihr Euch beugen wollt. Es kann tatsächlich Sinn machen, eine pauschale ÜStd.-BV mit klar definierten Bedingungen abzuschließen. Allerdings verlieren AG ziemlich schnell die Lust darauf...

L
lofty

03.12.2012 um 13:00 Uhr

Wieso macht ihr in der BV nicht eine Klausel über ein FRZ konto (Friezeitkonto.) Angesparte std. die jeder AN hat, kann er so als Freizeitausgleich dem Freizeitkonto entnehmen.

M
meckerziege

03.12.2012 um 15:34 Uhr

Es ist schön, dass ihr viel zu tun habt - trotzdem würde ich mir diese Mitbestimmungsrechte nicht aus der Hand nehmen lassen. Eine BV über Mehrarbeit halte ich für schwierig, weil es ganz schnell geht die Kontrolle zu verlieren.Und dann sind die Kollegen die Leidtragenden und ihr als BR könnt es wieder ausbügeln. Meine Vorschreiber haben insoweit viel dazu gesagt.

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