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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG will Handynummer damit AN in Kurzarbeit zurück geholt werden kann

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MarcFlemming
Mai 2022 bearbeitet

Hallo ihr fleißigen Kollegeinnen und Kollegen,

unsere Firma hat KUG, 1 Tag pro Woche, wir haben ein BR und eine BV für Kurzarbeit, in der BV ist dies jedoch nicht geregelt.

Der AG möchte jetzt Kontaktdaten, damit man im Notfall erreichbar ist und zur Arbeit kommt.

Der BR weigert sich, dass Kontaktdaten vom AN eingeholt werden, 1. aus datenschutzrechtlichen Gründen hat der AG hierzu kein Recht (laut dekra Datenschutzbeauftragter) und 2. bei nur 1 KUG in der Woche, selbst wenn es am Montag wäre, auch keine Notwendigkeit dafür besteht.

Die AfA ist dafür zuständig den AN zu unterrichten, dass der AG jetzt wieder Arbeit hat. Dies ist bei KUG Null so von der AfA kommuniziert und man geht davon aus, dass der AN am nächsten Tag zum arbeiten erscheint.

Ich benötige jetzt Gesetze, welche ich als BR dem AG vorlegen sollte, damit die AN nicht gezwungen werden, ihre Daten herzugeben, morgens bis 7 Uhr beim AG anzurufen ob sie heute noch kommen müssen oder mit anderen Konsequenzen zu rechnen haben.

Viele lieben Dank im voraus

BRV MarcFlemming

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Community-Antworten (8)

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celestro

22.05.2022 um 22:29 Uhr

Umgekehrt wird ein Schuh draus ... sagt dem AG, ER solle doch bitte gesetzliche Regelungen (oder Urteile) präsentieren, die seinen Anspruch stützen.

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MarcFlemming

22.05.2022 um 22:41 Uhr

Gut gemeint, er macht einfach über die Teamleiter, das die das vom Mitarbeiter holen, weil es Gesetz ist. Der Mitarbeiter ist unsicher, der Betriebsrat unterbindet dies wegen 87 BetrVG Jetzt geht ein hin und her los, was handfeste bekommt ich aber auch nicht von der AfA und nicht von der dekra. Alles nur schwammige allgemeine Aussagen wegen Datenschutz oder KUG Null

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MarcFlemming

23.05.2022 um 00:20 Uhr

Von der Theorie gut, in der Praxis macht der AG einfach und mit welcher rechtliche Grundlage soll der BR dagegen was unternehmen. Dekra verweist nur auf Datenschutz, weiß aber nicht ob AfA das so geregelt hat. AfA bezieht sich nur auf KUG Null, gibt jedoch auch keine konkrete Aussage Preis

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Muschelschubser

23.05.2022 um 10:29 Uhr

Gab es denn schon mal Probleme mit Datenmissbrauch, dass der BR die Mitarbeiterdaten so akribisch schützen will?

Ich hätte es jetzt als relativ normal empfunden, dass der Arbeitgeber für den Fall der Fälle Kontaktdaten gespeichert hat. Allein schon im Zuge der Einstellung und der Entgeltabrechnung sind ja schon sehr sensible Daten gespeichert.

Einem Zurückhalten der Telefon-Nr. müsste ja schon ein ziemlich zerrüttetes Vertrauensverhältnis zu Grunde liegen, oder?

Wenn nicht, verstehe ich das Problem nicht.

Wenn es Gründe gibt, die Kurzarbeit vorzeitig zu beenden, dann ist es doch am pragmatischsten, die Beschäftigten direkt anrufen zu können.

Das wäre m.E. auch durch §26 BDSG gedeckt.

Etwas anderes wäre es, wenn man die Beschäftigten im Urlaub oder bei Krankheit belästigen würde, aber das ist m.E. nicht vergleichbar.

Allerdings wäre es natürlich elegant gewesen, sich vorher die jeweilige Einwilligung einzuholen, dass man die Beschäftigten nur zu diesem Zweck (!) direkt kontaktieren darf. Entweder individuell oder per BV.

Auch als Beschäftigter hätte ich Angst, bei Verweigerung der Kontaktdaten nicht erreichbar zu sein und ggf. meinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkäme.

Auch das spräche dafür, nicht unvorbereitet in die Kurzarbeit zu gehen, sondern solche Eventualitäten vorab per Vereinbarung zu klären.

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MarcFlemming

23.05.2022 um 10:40 Uhr

Vereinbart ist vorab nur 1 Tag pro Woche, den Montag, sollte am Sonntag ein dringender Anruf beim Chef eingehen, müsste der Mitarbeiter somit am Montag doch kommen.

Datenmissbrauch besteht schon, denn die Teamleiter rufen gern mal bei Krankheit an und belästigen einen, ob man nicht doch früher kommen kann.

In der letzten Kurzarbeit gab es Abmahnungen, weil man um 9 Uhr ein Mitarbeiter angerufen hat, der im Garten sein Holz gesägt hat und sein Festnetz somit nicht hörte, er hätte sofort zur Arbeit kommen sollen.

Solche Schikane will der BR zukünftig verhindern

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rtjum

23.05.2022 um 10:43 Uhr

wenn ihr einen Tag KuA pro Woche habt bedeutet das ja quasi, dass der AG den AN genau am Tag anrufen will, das ist aber schon sehr kurzfristig, was habt ihr denn in der BV zur KuA zu Ankündigungsfristen vereinbart?

Und wenn das hier: "morgens bis 7 Uhr beim AG anzurufen ob sie heute noch kommen müssen oder mit anderen Konsequenzen zu rechnen haben." in der BV so geregelt ist, dann gehört der BR geteert und gefedert!

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Muschelschubser

23.05.2022 um 10:57 Uhr

@MarcFlemming

Das ist in der Tat schon harter Tobak und die Reaktion des BR unter den Umständen absolut verständlich.

Da wäre ich dann beim Beitrag von celesto, wonach der AG juristisch begründen soll, woraus er ein Anrecht auf Erhebung der Kontaktdaten herleitet.

Da stellt man sich die Frage, ob der BR die Summe solcher Vorfälle mal dokumentieren sollte.

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MarcFlemming

23.05.2022 um 11:17 Uhr

In der BV ist nur von wann bis wann die Kurzarbeit bei AfA angemeldet wurde,

Das die Teamleiter mit dem AG die einzelne Tage für Kurzarbeit festlegen

Sollte was schief gehen, trägt der Arbeitgeber das Risiko

Der frühere BR hat das noch gemacht, jetzt sind komplett neue Mitglieder am Start und erst im Juli die erste Schulung

Morgens bis 7 anrufen will auch keiner, dann ist die Telefonnummer ja sichtbar.

Gibt AN die ihre Nummer dem AG gegeben haben, aber nur Kontakte zulassen, somit kommt der AG nicht durch beim anrufen.

Früher war mal ein Aushang, dass man bis 9 erreichbar sein soll, um am selben Tag noch paar Stunden arbeiten zu kommen, hat der alte BR so im Nachhinein genehmigt

Der AG macht einfach, was er will, jetzt müssen wir als BR ihn in die Schranken weisen, das geht aber nicht mit Worten, nur mit Taten und Paragraphen.

Gleich das Arbeitsgericht anrufen ist jetzt unsere letzte Option, zuvor will ich ihn mit dem rechtlichen überzeugen und zur Vernunft bringen

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