Hallo Kolleg/innen,

habe mal eine Frage zu einem bestehenden BEM...
Ein MA möchte bei dem zukünftigen BEM einen Rechtsanwalt mit als beteiligten
Personenkreis (neben AG, BR, SBV und IFD) hinzuziehen.

Nach seiner Meinung, traut er dem AG nicht so recht, weil dieser auch ein BEM gerichtliches erzwingen musste - jetzt fragt er uns nach der Kostenübernahme,
da der AG (verständlicherweise) diese Kostenübernahme eine RA verweigert hat.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, bei der der MA einen RA hinzuziehen kann
UND wenn ja,
muss der AG diese Kosten übernehmen.

Vielen Dank