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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe (BW) Freizeitausgleich

I
impuritas
Jan 2018 bearbeitet

Ich hoffe, ich bin hier richtig .... Es geht um eine Formulierung im Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe (BW) ... Ich wurde von einer Mitarbeiterin angesprochen auf eine Formulierung:

[...] für Arbeit an 6 Tagen in der Woch ewird folgender zusätzlicer Ausgleich geschaffen:

Nacht 8 Einsätzen dieser Art, die nicht notwendigerweise zusammenhängen müssen, wird ein zusätzlicher bezahlter freier Tag gewährt [...]

Es kommt bei uns vor, dass Schichten so aussehen: 2 Tage frei, 10 Tage arbeiten, 2 Tage frei - ist hier jetzt ein zusätzlicher freier Tag vonnöten?

95801

Community-Antworten (1)

S
sueton

23.04.2010 um 15:55 Uhr

Mahlzeit impuritas! Hier ist man immer richtig - mach mal 'nen Zug durch die Antwortengemeinde! "für Abeit an 6 Tagen in der Woche.." und "nach 8 Einsätzen dieser Art" - ich würde sagen: 6x8 - spätestens nach 48 Tagen in diesem Rhythmus wäre so ein Tag fällig. Da Ihr 2-10-2 arbeitet,habt Ihr doch sicher eine ergänzende BV dazu - müßtet Ihr eigentlich wenn Du schreibst:"Es kommt vor".

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