Ich hoffe, ich bin hier richtig ....
Es geht um eine Formulierung im Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe (BW) ... Ich wurde von einer Mitarbeiterin angesprochen auf eine Formulierung:

[...] für Arbeit an 6 Tagen in der Woch ewird folgender zusätzlicer Ausgleich geschaffen:

Nacht 8 Einsätzen dieser Art, die nicht notwendigerweise zusammenhängen müssen, wird ein zusätzlicher bezahlter freier Tag gewährt [...]

Es kommt bei uns vor, dass Schichten so aussehen: 2 Tage frei, 10 Tage arbeiten, 2 Tage frei - ist hier jetzt ein zusätzlicher freier Tag vonnöten?