Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe (BW) Freizeitausgleich
Ich hoffe, ich bin hier richtig .... Es geht um eine Formulierung im Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe (BW) ... Ich wurde von einer Mitarbeiterin angesprochen auf eine Formulierung:
[...] für Arbeit an 6 Tagen in der Woch ewird folgender zusätzlicer Ausgleich geschaffen:
Nacht 8 Einsätzen dieser Art, die nicht notwendigerweise zusammenhängen müssen, wird ein zusätzlicher bezahlter freier Tag gewährt [...]
Es kommt bei uns vor, dass Schichten so aussehen: 2 Tage frei, 10 Tage arbeiten, 2 Tage frei - ist hier jetzt ein zusätzlicher freier Tag vonnöten?
Community-Antworten (1)
23.04.2010 um 15:55 Uhr
Mahlzeit impuritas! Hier ist man immer richtig - mach mal 'nen Zug durch die Antwortengemeinde! "für Abeit an 6 Tagen in der Woche.." und "nach 8 Einsätzen dieser Art" - ich würde sagen: 6x8 - spätestens nach 48 Tagen in diesem Rhythmus wäre so ein Tag fällig. Da Ihr 2-10-2 arbeitet,habt Ihr doch sicher eine ergänzende BV dazu - müßtet Ihr eigentlich wenn Du schreibst:"Es kommt vor".
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Wurde gekündigt weil ich das erste mal nach über 2,5 Jahren krank wurde.
ÄlterGuten Tag, ich arbeite seit dem 17.02.2020 Vollzeit in einem Hotel als Rezeptionist ausschließlich in Nachtschicht (Night Auditor). Kurz nachdem ich dort angefangen habe ist die Corona-Pandemie ausgeb
Freizeitausgleich
ÄlterHallo BR Forum, folgende Situation: 40 Stunden Woche lt. Arbeitsvertrag keine definierten Wochenarbeitstage Messeeinsatz am WE mit Samstags- und Sonntagsdienst, 40 Stunden waren bereits Mo-Fr er
Gleitzeit ohne tariflichen Bezug zum MTV trotz AG im AG-Verband
ÄlterHallo, wir haben ein kleines Problem. Zustand heute: Wir sind ein Großhandelsunternehmen in NRW. AG ist im AG-Verband, im BR sind keine MA die gewerkschaftlich organisiert sind. Weiterhin nehmen
Ist Freizeitausgleich für gearbeitete Feiertage zwingend an Arbeitstagen zu nehmen, die die gleiche Arbeitszeit haben?
ÄlterHallo, ein Mitarbeiter unseres Betriebes hat am 1. Januar gearbeitet. Die Arbeitszeit an diesem Feiertag betrug 7,5 Stunden. Dies ist die übliche Arbeitszeit an einem Sonn- und Feiertag in dieser A