Erstellt am 28.11.2012 um 13:59 Uhr von meckerziege
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die 3 Jahre zählen mit, weil die
Beschäftigung nicht länger als 2 Jahre unterbrochen wurde.
Erstellt am 28.11.2012 um 14:15 Uhr von gironimo
Es lebe die ungenaue Formulierung. Nährstoff für Juristen.
Man kann trefflich streiten, ob die Zugehörigkeit ununterbrochen sein muss oder nicht.
Sei es wie es wolle; bei den Regeln sehe ich den BR in der Mitbestimmung (Entgeltgrundsätze). Habt Ihr eine BV zu diesem Thema?