Unsere Firma zahlt übertarifliches Weihnachtsgeld, mit dem Zusatz das man mindestens 2 Jahre Zugehörigkeit haben muss. Nun haben wir eine Kollegin, welche bei uns 3 Jahre Ausbildung gemacht hat, dann nicht übernommen wurde und nach 6 Monaten wieder ins Unternehmen zurückgekehrt ist. Sie hat auch keinen befristeten Vertrag bekommen, sondern gleich einen festen. Nun ist unserer Frage, zählen die Jahre der Ausbildung zur Betriebszugehörigkeit, oder nicht. Man kann ja auch keinen Mitarbeiter befristet einstellen, welcher in den letzten 2 Jahren schon einmal beim gleichen Unternehmen beschäftigt war, da zählt die Zeit ja auch.
Danke für Eure antworten.
BR Darmstadt