übertarifl. Weihnachtsgeld
Unsere Firma zahlt übertarifliches Weihnachtsgeld, mit dem Zusatz das man mindestens 2 Jahre Zugehörigkeit haben muss. Nun haben wir eine Kollegin, welche bei uns 3 Jahre Ausbildung gemacht hat, dann nicht übernommen wurde und nach 6 Monaten wieder ins Unternehmen zurückgekehrt ist. Sie hat auch keinen befristeten Vertrag bekommen, sondern gleich einen festen. Nun ist unserer Frage, zählen die Jahre der Ausbildung zur Betriebszugehörigkeit, oder nicht. Man kann ja auch keinen Mitarbeiter befristet einstellen, welcher in den letzten 2 Jahren schon einmal beim gleichen Unternehmen beschäftigt war, da zählt die Zeit ja auch. Danke für Eure antworten. BR Darmstadt
Community-Antworten (2)
28.11.2012 um 14:59 Uhr
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die 3 Jahre zählen mit, weil die Beschäftigung nicht länger als 2 Jahre unterbrochen wurde.
28.11.2012 um 15:15 Uhr
Es lebe die ungenaue Formulierung. Nährstoff für Juristen.
Man kann trefflich streiten, ob die Zugehörigkeit ununterbrochen sein muss oder nicht.
Sei es wie es wolle; bei den Regeln sehe ich den BR in der Mitbestimmung (Entgeltgrundsätze). Habt Ihr eine BV zu diesem Thema?
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