Bei zahlreichen ungültigen Stimmzettel - BR Wahl gültig?
Die Situation: BR-Wahl mit Listenwahlen, man kann per Briefwahl und auch an einem bestimmten Tag Vorort wählen.
Frage: Angenommen sehr viele Stimmen werden als ungültig erklärt, weil z.B. die Mitarbeiter durcheinander mit den vielen Informationen (Blätter) durcheinander kommen, ist dann die Betriebsratswahl ungültig? Gibt es bestimmte Prozentzahlen die erfüllt werden müssen?
Ab wann soll man die Wahl wiederholen? (falls man das überhaupt darf?) Wie ist die Vorgehensweise?
Danke im Voraus für Informationen dazu. Grüße
Community-Antworten (4)
04.05.2018 um 19:48 Uhr
Es gibt weder eine Mitmachquote, noch eine Gültigkeitsgrenze. Wenn zuviele Stimmen ungültig sind, war entweder Eure Info schlecht oder die Kollegen sind einfach ein bisschen dusselig.
04.05.2018 um 20:02 Uhr
Der Wahlvorstand hat in jedem Falle dieStimmen auszuzählen und das Wahlergebnis bekannt zu geben. Ob die Wahl dann evtl. erfolgreich angefochten werden kann steht auf einem anderen Blatt.
04.05.2018 um 21:40 Uhr
"weil z.B. die Mitarbeiter durcheinander mit den vielen Informationen (Blätter) durcheinander kommen..." Wenn damit die üblichen Informationsblätter gemeint sind, wie eine Briefwahl funktioniert, dann mag die Wahl nicht besonders gut vorbereitet worden sein, wäre aber für sich alleine kaum ein Anfechtungsgrund. Das sähe anders aus, wenn es bei Euch viele Kollegen gibt, die nur wenig Deutsch können und sie nicht richtig informiert wurden.
Oder gab es bei Euch verschiedene Blätter für die Stimmabgabe selbst? Das wäre ein grober Fehler: Alle Wahlvorschläge müssen auf einem Blatt stehen, und zwar alle auf einer Seite.
04.05.2018 um 22:04 Uhr
Egal! Der WV hat nicht über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden!
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