Hallo liebe Betriebsrät*innen und Leser*innen,

wir haben eine studentische Aushilfe, die zunächst einen Minijob bei uns hatte.
Dies war vom 15.08.2022 bis zum 31.03.2023 (also 7,5 Monate).

Sie arbeitet in der Zeit 30 Stunden pro Woche - teilte sich die Arbeitszeit jedoch flexibel ein (also hier vor Ort oder im Homeoffice... und auch Sa. od. So.).

Seit dem 1.04.2023 arbeitet sie bei uns für 20 Stunden pro Woche, bis einschließlich September 2023 (also über einen Zeitraum von 6 Monaten).
Mo: 8 Stunden
Do: 8 Stunden
Die Restzeit von 6 Stunden arbeitet sie flexibel (wie oben)

Unsere Finanzabteilung (wir haben keine spez. Personalabt.) muss nun berechnen...
- wieviel Urlaubstage der Kollegin nun für die ersten 7,5 Monate mit 30 Wochenstunden zustehen sowie für die weiteren 6 Monate mit 20 Wochenstunden.
- wie genau man ihre Stunden korrekt berechnen kann (vor allem die Restzeit von 6 Stunden pro Woche, die ja flexibel geleistet wird).

Problem ist natürlich auch, dass es unklar ist, welche Stundenzahl nun jeweils angerechnet werden muss für Urlaub... hier auch wegen der teilweise flexiblen Arbeitszeit.

Kann hier jemand von Euch helfen?
Ich selbst komme auch nicht mit diesem Durcheinander klar und kann der Kollegin aus der Finanzabteilung auch nicht wirklich helfen.

Schöne Grüße,
Tom