Betriebsergebnis - kann einzelnes BRM auf Einsicht der Zahlen bestehen?
Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Unser AG hat uns als BR und dann auch in einem Meeting mit allen Angestellten eine schöne Bunte Statistik ohne Zahlen mit einem Verherenden Betriebsergebnis vorgelegt. Jetzt sollen Kosten gespart werden indem 3 Ma die sich noch in der Probezeit befinden gekündigt werden. In einem Gespräch mit dem AG und BR haben wir um einsicht in Die Zahlen gebeten damit wir evtl. auch andere maßnahmen treffen können ohne Ma zu entlassen. Nun hat sich unsere BR vorsitzende in meinem Urlaub angeblich die Zahlen angeschaut und nur Kurz eine Mail dazu geschrieben "Diese spiegeln genau das wieder, was in der Präsentation dargestellt wurde" Damit gibt sich der "Großteil" (3 von 5) des Br zufrieden. Ich wollte aber mit einem Kollegen auch diese Zahlen sehen und wir haben unseren AG um einsicht gebeten. Antwort: " Diese Zahlen gehören zum betriebsgeheimnis und müssen nur zur Durchführung konkreter Aufgaben des Betriebsrates offengelegt werden." Muss ich das so hinnehmen oder kann ich auf einsicht der Zahlen bestehen?
Gruß Lapricaun
Community-Antworten (2)
29.07.2008 um 10:31 Uhr
@Lapricaun Bei solchen Machtverhältnissen wird man vermutlich kaum etwas erreichen. Aber vielleicht kann man jemanden finden, der sich eine Bilanz mal genauer anschaut... ...und an die Bilanz ist ja heranzukommen!
29.07.2008 um 14:18 Uhr
Hallo Lapricaun,
der AG ist laut BetrVG verpflichtet, wenn es bei Euch einen Wirtschaftsausschuss gibt, die genauen Zahlen des Betriebsergebnisses vorzulegen. Er braucht sie aber nicht aus der Hand geben, sprich, ihr könnt die Zahlen in seinem Beisein einsehen. Hier empfiehlt es sich, eine Fachmann hinzuzuziehen, also einen Wirtschaftsprüfer. Das würde ich dem AG klipp und klar mitteilen. Den Wirtschaftsprüfer müßte er bezahlen. Und wenn ein AG sows hört, schwenken sie meistens um. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich das wirtschaftliche Ergebnis beim Finanzamt zu holen. Sollte der AG stur bleiben, kann man die Sache über das Arbeitsgericht regeln lassen, mit einem Rechtanwalt seines Vertrauen, was natürlich wieder mit Kosten für den AG verbunden wäre. Und da werden Sie meistens auch weich. Wenn der AG neue MA in der Probezeit kündigen will, kann man eh nichts machen. Da muß er dem BR nur die Anhörung zur Kündigung übergeben. Er brauch auch keine Gründe nennen. Genauso kann der in der Probezeit befindliche MA von einem auf den anderen Tag kündigen, ohne dem AG dafür Gründe nennen zu müssen. Der BR kann in solchen Fällen nicht dagegen tun.
Gruß
Rapper22
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