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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einbrucham Arbeitsplatz und Diebstahl von Privateigentum durch Betriebsfremden- wer haftet?

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Raika
Mrz 2020 bearbeitet

In unserer Firma wurden durch einen Betriebsfremden während der Arbeitszeit im Umkleideraum mehrere Schränke aufgebrochen und mindestens 3 Kolleginnen bestohlen. Der Täter wurde von einer Kollegin angesprochen, als er den Umkleideraum verlassen hatte, danach flüchtete er, indem er die Kollegin gewaltsam beiseite schob.Es wurde die Polizei gerufen und Anzeige erstattet, gegen Unbekannt. Die bestohlenen Kolleginnen kamen danach zum Betriebsrat und fragten , ob in so einem Fall der Arbeitgeber für den enstandenen Schaden haftet,( Bargeld, Handy, EC-Karte, Führerschein) denn er hat eine gewisse Fürsorgpflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Wer kann mir hierbei einen Rat geben, oder bleiben die Kolleginnen auf dem entstandenen Schaden sitzen, wenn der Täter nicht gefasst wird?

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Community-Antworten (8)

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Mainpower

26.11.2012 um 20:39 Uhr

Hallo, ich denke dass der AG seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist und den MA Spinde gestellt hat. Da diese ja verschlossen waren und aufgebrochen wurden kann man das dem AG nicht zur last legen. Da muss schon jeder für sich Anzeige gegen unbekannt erstatten. Wie konnte er entkommen wenn eine Kollegin ihn noch angesprochen hat?? Waren keine Kollegen in rufweite die helfen könnten??

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Raika

26.11.2012 um 20:54 Uhr

Hallo mainpower, danke für die schnelle Antwort, das haben wir auch schon befürchtet, dass durch die verschlossenen Schränke der Arbeitgeber der Führsorgepflicht genüge getan hat. Also wird es so sein, dass die Kolleginnen auf dem Schaden sitzen bleiben!

Der Täter konnte durch eine gut beschriftete "Fluchtwegtür", flüchten, nachdem die Kollegin Hilfe geholt hat, war er nicht mehr aufzufinden.

Viele Grüße Raika

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Watschenbaum

26.11.2012 um 21:29 Uhr

es gibt Betriebshaftpflichtversicherungen, die derartige Schäden beinhalten

extra Inhaltsversicherungen http://www.versicherungen-tipps24.de/firmenversicherung-inhaltsversicherung/

es gibt private Hausratsversicherungen, die in solchen Fällen ebenfalls greifen könnten, je nach vereinbarten Bedingungen

ansonsten sehe ich schwarz............

K
Kulum

27.11.2012 um 09:20 Uhr

Ich bin da volll bei rechtbekommen!!! Ein Minenfeld und mindestens eine Hundesatffel zur Sicherung der Spinde ist ja wohl Standard. Bei weniger würde ich den Chef bis auf s letzte Hemd verklagen und auch gleich den Rembrand und meine Armani Anzüge mit angeben

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gironimo

27.11.2012 um 10:27 Uhr

Ich würde auf jedem Fall erst einmal mit dem AG sprechen und ihn auch nach seiner Versichrung fragen.

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Tamie

27.11.2012 um 10:49 Uhr

Warum sollte der Arbeitgeber dagegen versichert sein? Der Arbeitnehmer wird schon seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen müssen.

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Raika

27.11.2012 um 11:15 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Hinweise und Tips, nun haben wir erstmal den ersten Schreck überwunden und haben ein paar Punkte, wo man den Hebel ansetzen kann. Es freut mich auch, das eine so rege Diskussion entstanden ist. Als erste Handlung werden wir als Betriebsrat gemeinsam mit den betroffenen Kolleginnen das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und versuchen eine akzeptable Lösung für die Kolleginnen herbeizuführen, welche ja völlig unverschuldet in diese Lage geraten sind. Nochmals vielen lieben Dank! Raika

T
Tamie

27.11.2012 um 12:27 Uhr

Haben die Arbeitnehmer denn den Schaden bereits ihrer Versicherung gemeldet?

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