Diebstahl von Firmeneigentum / Handelswaren, die weiterverkauft werden - muss der BR eingreifen?
Wir sind ein Großhandelsunternehmen. Durch eine zuverlässige Quelle hat der BRV mitgeteilt bekommen, dass ein/e Mitarbeiter/in reklamierte Waren, die recycelt werden sollen, an Wiederverkäufer zu einem sehr geringen Wert verkauft. Dieser Händler verkauft die Artikel an die Konsumenten unter dem Vorbehalt, dass Mängel bestehen. Die Konsumenten könnten diese Artikel, da solche Waren normal nicht in den Handel kommen, bei uns oder anderen Händlern reklamieren. Schon aus Kulanzgründen würden wir die Ware ersetzten. Uns geht es jetzt nicht um den finanziellen Aspekt und den Rufverlust hinsichtlich Qualität, sondern rein um den Diebstahl.
Da dies schon längere Zeit passiert, wir jetzt erst davon Kenntnis erlangt haben, besteht bei uns die Frage, ob wir eingreifen müssen oder ob wir über diese Angelegenheit stillschweigen waren sollen?
Der mögliche Vorwurf könnte ja später sein: „Der BR macht gemeinsame Sache!“ „Er handelt gegen das Interesse der Firma“
Weiterhin liegt der Gedanke nicht fern, ob der/die Mitarbeiter/in sich nicht nur an Firmeneigentum vergreift, sondern sich auch an Privateigentum der Kollegen/innen vergreift. Nach dem Motto: Gelegenheit macht Diebe.
Theoretisch oder auch praktisch gesehen ist dies ein Strafdelikt. Ist Anzeigepflicht notwendig und wenn ja von wem?
Mir geht es um die rechtliche Sicht ob wir eingreifen müssen / sollen.
Eine Beratungsfunktion hinsichtlich des/r Täters/in wollen und können wir nicht leisten. Das müsste ggf. dann der hinzugezogene Rechtsanwalt des/r Dieb/in leisten
Danke schon einmal für Eure Tipps.
Grüße
420SEL
Community-Antworten (10)
12.03.2008 um 17:10 Uhr
420sel, "Eine Beratungsfunktion hinsichtlich des/r Täters/in wollen und können wir nicht leisten." Aber genau darin sehe ich Eure Aufgabe. Nicht als Betriebspolizei wurdet Ihr gewählt, sondern als Betriebsrat. Und als Richter, der alleine durch eine Info aus einer "zuverlässigen Quelle" die Mitarbeiterin hier im Forum schon als Täterin betitelt, wurdet Ihr auch nicht gewählt. Zudem kein Richter so vorschnell urteilen würde.
12.03.2008 um 17:26 Uhr
Hallo Lotte,
das Delikt ist der Firmenleitung nicht bekannt. Sollen wir den Diebstahl melden? Sollen wir den Menschen ansprechen? So könnte er z.B. ad hoc zu stehlen aufhören. Wenn er dann aber später wieder anfängt und dann z.B. nicht Firmeneigentum, sondern Privateigentum der Kollegen/innen nimmt, haben wir ein viel größeres Problem. Der Verdacht, der Betriebsrat schützt den Dieb und nicht die anderen Mitarbeiter/innen, liegt nahe.
Wenn wir den/die Mitarbeiter/in zur Selbstanzeige bringen, wäre die letzte logische Konsequenz der GF die Kündigung. Guter Rat ist teuer.
420SEL
12.03.2008 um 19:22 Uhr
420SEL, sag mal, merkst Du nicht wie weit Du schon bist? Es ist noch gar nicht erwiesen, dass der Verdacht sich als richtig herausstellt, da denkst Du schon an das Privateigentum der Kollegen. Wenn Ihr etwas für die Kollegin und auch für alle anderen tun wollt, dann verwahrt Euch eindeutig vor solchen Anschuldigungen. Sagt den Kollegen, die diese Anschuldigungen machen, dass sie die Kollegin selbst ansprechen sollen. Sie sollen solche verleumderischen Anklagen aber auf jeden Fall unterlassen!!!!
12.03.2008 um 20:49 Uhr
Hallo Lotte Du hast von der Seite Recht, dass nichts bewiesen ist. Deshalb wäre die eine Möglichkeit, die Du richtig ansprichst, dass die Quelle den/die Mitarbeiter/in direkt anspricht. Die andere Möglichkeit wäre, dass die Quelle den/die Mitarbeiter/in den Vorgesetzten meldet. Wenn sich dann herausstellt, dass es die Wahrheit ist, wird das ganze wohl zur Polizei gehen – mit allen Konsequenzen. Ich werde die Quelle dahin gehend ansprechen, dass sie den/die Mitarbeiter/in direkt ansprechen soll. Sehe es aber auf uns zukommen, dass die Quelle den Vorgesetzten informiert.
Danke für Deine Sichtweise Lotte
12.03.2008 um 21:07 Uhr
. . . entschuldigt, dass ich mich in Euer interessantes Zwiegespräch reinhänge, aber eine Frage drängt sich mir auf: in welchem § des BetrVG steht denn, dass der BR verantwortlich ist, vermutete AN- Straftaten an den AG zu melden? Wenn ein solcher Umstand einem BR- Mitglied bekannt ist und dieses auch der Meinung ist, dies dem AG kundtun zu müssen, dann soll er/sie dies auch tun - aber als Arbeitnehmer xyz und nicht als BR, oder? Für mich, in meiner Funktion als BR und Interessenvertretung der AN gilt stets die Unschuldsvermutung. Ob schuldig, oder nicht schuldig, das muss ein Gericht entscheiden, das kann ich nicht recherchieren, denn der BR ist kein kriminologisches Untersuchungsorgan und es soll sogar schon Fälle gegeben haben, wo böswillige andere MA dem Betroffenen eine Straftat untergeschoben haben. Wie will ich das jedoch feststellen? Und sogar noch, wenn ich mit eigenen Augen sehen würde, dass da anscheinend irgendwas nicht okay ist, dann kann ich als Kollege den/die Kollegen/in ansprechen, aber nicht in meiner Eigenschaft als BR. Wir haben genug andere Sorgen und Probleme um die wir uns kümmern müssen - nicht auch noch um die Probleme des AG . . .
12.03.2008 um 21:32 Uhr
wölfchen, jetzt hast Du aber nichts anderes geschrieben als ich, oder?
12.03.2008 um 22:49 Uhr
. . . wollte ich auch nicht, sondern nur Deine Worte nochmal mit meinen Worten bekräftigen und demonstrieren, dass es noch mehr BR gibt, die der gleichen Meinung sind ;-)) . . .
12.03.2008 um 22:57 Uhr
;-))
13.03.2008 um 08:26 Uhr
@420SEL, so was ähnliches ist bei uns gelaufen. 2 Kollegen haben hochwertige Geräte (Wir sind ein Service-Unternehmen und reparieren diese) um unser System herum-manipuliert und privat verkauft. Das ganze sogar mit Lieferschein und Unterschrift des GF. Beweise liegen vor. Als BRV hatte ich zwei Möglichkeiten: entweder weiter zuschauen, wie die Firma und 250 Kollegen systematisch betrogen und bestohlen werden (geschätzer Schaden zw. 0.5 und 1.0 Mio. Euro) oder dagegen vorgehen. Ich habe die Beweise der Konzernleitung übergeben, diese hat eine Untersuchung eingeleitet. Ergebnis: die beiden Kollegen haben sich nach ein paar Monaten einen anderen Arbeitsplatz gesucht und haben gekündigt. Der GF ist noch da. Mittlerweile weiss er was ich weiss und weiss auch von meiner Aktion. Du kannst dir vorstellen wie unser Verhältnis ist.... Und soll ich dir was sagen? Ich würde es wieder tun. Wenn ich wieder Beweise hätte dass die Firma und somit die MA betrogen und/oder bestohlen werden würde ich wieder dagegen vorgehen. Hier sehe ich als BRV das Kollektivrecht der Belegschaft höher zu bewerten als das Individualrecht der schwarzen Schafe. Wie gesagt: Die eindeutigen Beweise müssen vorliegen. Bei euch ist das wohl im Moment nichts als "Flurfunk".
13.03.2008 um 09:30 Uhr
der Buschfunk liegt / ist so: vom Kind eines BR-Mitgliedes arbeitet der/die geschiedene Ehepartner/in in einem Geschäft und dort wird die Ware veräußert. Dazu muss gesagt werden, dass sich die beiden Menschen noch verstehen und nicht in Hass auseinander gegangen sind. Eindeutige Beweise liegen nicht vor, nur die Aussage. Wie gesagt, den/die Mitarbeiter/in werde ich heute oder morgen ansprechen und die 3 Möglichkeiten darlegen.
- nichts machen
- Vorgesetzten informieren
- Mitarbeiter/in ansprechen Wenn nichts gemacht wird, könnte es unsere moralische Pflicht sein, den AG zu informieren. Nicht nur deshalb, weil wir ein familiär geführte Firma sind, sondern weil man sich auf den Ebenen ehrlich und fair gegenüberstehen sollte. Für mich ist es einfach wichtig, verschiedene Meinungen zu hören. Der BR als Ganzes ist darüber nicht/noch nicht informiert worden. Und Danke für Eure Ansichten und Informationen
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