Erstellt am 05.01.2007 um 14:08 Uhr von Bergmann
@ katie ,
ihr seid so ein nettes Unternehmen-bei uns würde wegen Diebstahl der AN hochkantig rausfliegen statt eine Abmahnung zu bekommen !Mein Vorschlag-entschuldigung vom Personaler und vom BR und vom Vorgesetzten.Abmahnung an den MA,der das alles angezettelt hat !
Erstellt am 05.01.2007 um 14:16 Uhr von katie
@ Bergmann,
danke für die schnelle Rückinfo. Aber leider sind weder der Personalleiter noch der Vorgesetzte bereit sich zu entschuldigen. "Ist halt blöd gelaufen" noch wird der MA abgemahnt, der dies ins Rollen gebracht hat. Und ganz so nett ist es hier nicht, der angeblich gestohlene Gegenstand durfte von dem MA bis zu einem bestimmten Datum privat genutzt werden, aber nun nicht mehr. Und genau am Abgabetag (abends) soll der Gegenstand dann nicht da gewesen sein. Leider kommen solche Fälle im Umgang mit MA in letzter Zeit häufiger vor.
Daher die Frage: wie erfolgreich kann eine solche Klage ggf. sein?
Erstellt am 05.01.2007 um 14:34 Uhr von Bergmann
@ katie,
Chancen 50/50 -keiner wars/Ausage gegen Ausage/liegt nichts Schriftliches vor etc.!Der MA sollte bedenken-mit seiner Klage zerstört er das Verhältnis zu seinem AG-vielleicht soweit,das er nicht mehr tragbar ist !
Erstellt am 05.01.2007 um 14:36 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
naja, aber der berühmte "schwarze Fleck" bleibt an dem MA kleben.....
Erstellt am 05.01.2007 um 14:43 Uhr von katie
@ Bergmann
na ja, schriftlich liegt zumindest die Info des Personalleiters an den BR vor, dass es sich um ein Mißverständis gehandelt hat und der Vorwurft entkräftet wurde.
Aber wenn man immer im Kopf halten soll, das Verhältnis wird noch schlechter sollte geklagt werden, dann muss man sich ja alles gefallen lassen, oder? Der betroffene MA ist mehr als tief betroffen, da war diese Sache so zu sagen der Tropfen auf dem heißen Stein.
Erstellt am 05.01.2007 um 14:48 Uhr von Bergmann
@ katie ,
es dreht sich nicht drum sich alles gefallen lassen zu müssen-sondern um den Erhalt des Arbeitsplatzes ! Was kommt dann-mobbing etc ?Ich würde es nicht machen !Wenn schon soviel vorliegt,vielleicht wäre ein gut bezahlter Aufhebungsvertrag das Beste !
Erstellt am 05.01.2007 um 20:16 Uhr von Pfarrer
@katie
...zum einen würde ich mich an der Stelle des Betroffenen MA's mit einer Anzeige zurückhalten, - auch wenn's rechtlich in Ordnung ist, - was nach einer Anzeige folgt muss er dann aber auch wegstecken können, - zum anderen müssten die Leute die einen anderen fälschlicherweise des Diebstahls beschuldigen auch den A.... in der Hose haben sich persönlich bei dem Betroffenen zu entschuldigen, - es ist ein Ausdruck von mangelhafter Souveränität dies nicht zu tun.
Erstellt am 06.01.2007 um 22:52 Uhr von Anton
Hallo Katie, der MA ist hier der Angeklagte, und vor Gericht heißt es meißtens im Zweifel "für" den Angeklagten aber ob ihn das wirklich weiter bringt bleibt mehr als fraglich denn wie Mona-Lisa schon sagt, der schwarze Fleck bleibt haften. Selbst wenn er vor Gericht Recht bekommen sollte wird er meiner Meinung nach durch so eine Aktion mit Sicherheit auf der Abschußliste landen. Der nächste Arbeitslose wartet schon auf die neu zu besetzende Stelle um es Krass und in den Worten eines Personalchefs zu sagen. lG Anton
Erstellt am 07.01.2007 um 00:17 Uhr von Fayence
BetrVG § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden,
BetrVG § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
Ich frage mich, was tut der BR???
Hier gibt es eine Kollegin, die ein mehr als berechtigtes Interesse haben darf, dass sich die entsprechenden Personen bei Ihr entschuldigen! Da muss ein Betriebsrat doch wohl Flagge zeigen können und eine Selbstverständlichkeit durchboxen, die da heißt "Entschuldigung"!
Ich sehe die Kollegin, bis auf mitleidvolle Worte, ganz schön allein stehn!
Erstellt am 07.01.2007 um 00:23 Uhr von sphinx
Hallo Katie,
auch ich möchte von einer Klage abraten.
Natürlich muss man sich nicht alles gefallen lassen. War ja auch nicht so, denn der
Sachverhalt wurde aufgeklärt.
Dem MA gings heute schlecht, logo, aber morgen geht es ihm besser und in 8 Wochen denkt außer ihm keiner mehr daran.
- Anders, wenn er klagt oder ähnliches. Dann wird es ihm bald dauerhaft schlecht, seine Zukunft ist gefährdet und es kostet.
Im übrigen schließe ich mich meinen Vorrednern an.
Alles Gute!