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Falsche Anschuldigungdurch Vorgesetzten wegen Diebstahl _ Klage wegen Verleumdung ?

K
katie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Unternehmen wurde einem MA ein Diebstahl unterstellt, der Vorgesetzte hat diese Info von einem anderen MA erhalten und gleich die Personalabteilung eingeschaltet. Unser Personaler hat den BR darüber informiert, dass der beschuldigte MA einen Diebstahl begangen hat und deswegen eine Abmahnung erhält. In dem Gespräch zwichen Vorgesetzten, MA und Personalleiter ist dann allerdings herausgekommen, dass überhaupt kein Diebstahl vorgelegen hat, es wurde nur etwas "übersehen". Der Vorgesetzte hat den Sachverhalt ungeprüft weitergegeben, und seiner Infoquelle geglaubt. Der MA erwägt nun eine zivilrechtliche Klage gegen den Vorgesetzten und den Personalleiter. Der BR kann den Vorwurf des Diebstahls bezeugen. Auf Grund der gesamten Situation des MA ist dieser sehr niedergeschlagen, eine Entschuldigung in schriftl. Form liegt nicht vor. Welche Chancen hat der MA sollte er Klagen?

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Community-Antworten (10)

B
Bergmann

05.01.2007 um 15:08 Uhr

@ katie ,

ihr seid so ein nettes Unternehmen-bei uns würde wegen Diebstahl der AN hochkantig rausfliegen statt eine Abmahnung zu bekommen !Mein Vorschlag-entschuldigung vom Personaler und vom BR und vom Vorgesetzten.Abmahnung an den MA,der das alles angezettelt hat !

K
katie

05.01.2007 um 15:16 Uhr

@ Bergmann, danke für die schnelle Rückinfo. Aber leider sind weder der Personalleiter noch der Vorgesetzte bereit sich zu entschuldigen. "Ist halt blöd gelaufen" noch wird der MA abgemahnt, der dies ins Rollen gebracht hat. Und ganz so nett ist es hier nicht, der angeblich gestohlene Gegenstand durfte von dem MA bis zu einem bestimmten Datum privat genutzt werden, aber nun nicht mehr. Und genau am Abgabetag (abends) soll der Gegenstand dann nicht da gewesen sein. Leider kommen solche Fälle im Umgang mit MA in letzter Zeit häufiger vor. Daher die Frage: wie erfolgreich kann eine solche Klage ggf. sein?

B
Bergmann

05.01.2007 um 15:34 Uhr

@ katie,

Chancen 50/50 -keiner wars/Ausage gegen Ausage/liegt nichts Schriftliches vor etc.!Der MA sollte bedenken-mit seiner Klage zerstört er das Verhältnis zu seinem AG-vielleicht soweit,das er nicht mehr tragbar ist !

M
Mona-Lisa

05.01.2007 um 15:36 Uhr

@Bergmann, naja, aber der berühmte "schwarze Fleck" bleibt an dem MA kleben.....

K
katie

05.01.2007 um 15:43 Uhr

@ Bergmann na ja, schriftlich liegt zumindest die Info des Personalleiters an den BR vor, dass es sich um ein Mißverständis gehandelt hat und der Vorwurft entkräftet wurde. Aber wenn man immer im Kopf halten soll, das Verhältnis wird noch schlechter sollte geklagt werden, dann muss man sich ja alles gefallen lassen, oder? Der betroffene MA ist mehr als tief betroffen, da war diese Sache so zu sagen der Tropfen auf dem heißen Stein.

B
Bergmann

05.01.2007 um 15:48 Uhr

@ katie ,

es dreht sich nicht drum sich alles gefallen lassen zu müssen-sondern um den Erhalt des Arbeitsplatzes ! Was kommt dann-mobbing etc ?Ich würde es nicht machen !Wenn schon soviel vorliegt,vielleicht wäre ein gut bezahlter Aufhebungsvertrag das Beste !

P
Pfarrer

05.01.2007 um 21:16 Uhr

@katie

...zum einen würde ich mich an der Stelle des Betroffenen MA's mit einer Anzeige zurückhalten, - auch wenn's rechtlich in Ordnung ist, - was nach einer Anzeige folgt muss er dann aber auch wegstecken können, - zum anderen müssten die Leute die einen anderen fälschlicherweise des Diebstahls beschuldigen auch den A.... in der Hose haben sich persönlich bei dem Betroffenen zu entschuldigen, - es ist ein Ausdruck von mangelhafter Souveränität dies nicht zu tun.

A
Anton

06.01.2007 um 23:52 Uhr

Hallo Katie, der MA ist hier der Angeklagte, und vor Gericht heißt es meißtens im Zweifel "für" den Angeklagten aber ob ihn das wirklich weiter bringt bleibt mehr als fraglich denn wie Mona-Lisa schon sagt, der schwarze Fleck bleibt haften. Selbst wenn er vor Gericht Recht bekommen sollte wird er meiner Meinung nach durch so eine Aktion mit Sicherheit auf der Abschußliste landen. Der nächste Arbeitslose wartet schon auf die neu zu besetzende Stelle um es Krass und in den Worten eines Personalchefs zu sagen. lG Anton

F
Fayence

07.01.2007 um 01:17 Uhr

BetrVG § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden,

BetrVG § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat (1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.

Ich frage mich, was tut der BR???

Hier gibt es eine Kollegin, die ein mehr als berechtigtes Interesse haben darf, dass sich die entsprechenden Personen bei Ihr entschuldigen! Da muss ein Betriebsrat doch wohl Flagge zeigen können und eine Selbstverständlichkeit durchboxen, die da heißt "Entschuldigung"!

Ich sehe die Kollegin, bis auf mitleidvolle Worte, ganz schön allein stehn!

S
sphinx

07.01.2007 um 01:23 Uhr

Hallo Katie,

auch ich möchte von einer Klage abraten.

Natürlich muss man sich nicht alles gefallen lassen. War ja auch nicht so, denn der Sachverhalt wurde aufgeklärt.

Dem MA gings heute schlecht, logo, aber morgen geht es ihm besser und in 8 Wochen denkt außer ihm keiner mehr daran.

  • Anders, wenn er klagt oder ähnliches. Dann wird es ihm bald dauerhaft schlecht, seine Zukunft ist gefährdet und es kostet.

Im übrigen schließe ich mich meinen Vorrednern an.

Alles Gute!

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