Hallo,
wir hatte in unserer Bank eine Betreibsvereinbarung zur variablen Vergütung (möglichkeit ontop hinzu zu verdienen, im Gegenzug bis zu 8% Kürzungen möglich). Diese wurde nun von uns (Betriebsrat) termingerecht zum 30.06. auf Jahresende gekündigt.

Folgende Frage taucht nun auf. Wir haben Mitarbeiter mit einer Gehaltsgruppe TG7 (steht so im Arbeitsvertrag). Diese wurden während der gültigen Betriebsvereinbarung gekürzt und haben bislang nur noch TG6 bekommen (8% Abzug.). Jetzt da die Betriebsvereinbarung gekündigt ist verlangen sie (zu recht) wieder Ihre alte TG zurück. Wie ist die Rechtslage?
Hat die alte Betriebsvereinbarung noch nachwirkung, oder greift jetzt wieder die Regelung aus dem Arbeitsvertrag?


Nachtrag:
Zur Geltungsdauer der BV ist folgendes geregelt:
"Die Betriebsvereinbarung ist mit sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres von beiden Parteien einseitig kündbar. Eine Nachwirkung im Kündigungsfall wird ausgeschlossen"


Hier ein Auszug daraus, da die ganze BV über mehrere Seiten erläutert ist:
Erreicht ein Mitarbeiter seine Mindestziele nicht, so ist vorgesehen ab 2004 für das Folgejahr gem. Tarifvertrag die Regelung zum Variabilisierungsvolumen anzuwenden. Diese Regelung sieht vor, dass das Jahrestarifgehalt begrenzt wird um die lineare Tariferhöhung seit April 2002 (z.Zt. 5,8%, max. 8%). Bei einer Begrenzung des Tarifgehalts auf der Basis April 2002 hat der Mitarbeiter jedoch im Rahmen der VLV die Möglichkeit, durch Erzielung von Erfolgsprämien diesen Reduzierungsbetrag als variablen Anteil seines Gehaltes jederzeit wieder auszugleichen. Diese Regelung findet jedoch nur für die Mitarbeiter Anwendung, deren individuelles Jahresgehalt die im Tarifvertrag festgelegte Untergrenze von z.Zt. 94,2 % min. jedoch 92,0 % des Jahres-Regelgehalts übersteigt. Diese Untergrenze ist garantiert und darf auch durch die tariflich zulässige Reduzierung in Höhe des Variabilisierungsvolumens nicht unterschritten werden.

(Ich kann mich bei dem Anwortbutton nicht anmelden, daher muß ich die Antworten von Euch hier beantworten und ergänzen, Sorry)
zur Frage: Bekommt oder kann ein MA durch diese BV, egal wie geartet, durch diese BV weniger Verdienen als im TV vereinbart wurde?
Nein, aber weniger wie in seinem Arbeitsvertrag geregelt ist. Im Tarifvertrag gibt es die Variabilisierung und in der BV auch.