Hallo Experten - ich schon wieder mit einem neuem Problem

wir haben die BV "Vertrauensarbeitszeit" gekündigt. In dieser BV waren Mitarbeiter aufgeführt, die nicht mehr bei uns sind. Diese BV wurde zum 31.12.08 gekündigt.
In dieserBV ist keine Rede von einer Nachwirkung.

Eine MA/inn die auf der alten BV drauf war, ist nun nicht mehr drauf. Diese MA/inn macht jetzt Ärger. Sie behauptet, auch wenn keine Nachwirkung vereinbart wurde, gibt es eine gesetzliche Nachwirkung. Wir haben aber leider nichts gefunden.

Kann uns jemand helfen, bzw. sagen ob es so eine gesetzliche Nachwirkung gibt????

Oder ist es einfach so, wenn gekündigt dann läuft diese aus??
Gruß
Seewolf