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Recht auf Sonderurlaub

S
Superhirne
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, Ist irgendwo gesetzlich verankert, dass einem Sonderurlaub zusteht bei Todesfall der Eltern ? Vielen Dank

1.34609

Community-Antworten (9)

R
rechtbekommen

24.11.2012 um 18:08 Uhr

§616 BGB und idR auch im TV

K
Kölner

25.11.2012 um 11:11 Uhr

@rechtbekommen Vor allem im Arbeitsvertrag: Durch Bezugsnahmeklauseln oder Nennung und durch explizite Abbedingungen.

W
walterBR

25.11.2012 um 11:14 Uhr

den Satz verstehe ich nicht kölner

K
Kölner

25.11.2012 um 11:26 Uhr

@walterBR Die Frage war: Ist irgendwo [...] bei Todesfall der Eltern ? 'rechtbekommen' antwortete pauschal mit Verweisen auf § 616 BGB und TV.

Das stimmt so nicht, denn der Arbeitsvertrag gibt den rechtlichen Rahmen vor, in dem ein AN Sonderurlaub bekommt oder eben nicht. Er kann Abbedungen werden, es können die SU-Regelungen explizit genannt sein oder eben nicht.

Besser?

R
rechtbekommen

25.11.2012 um 14:17 Uhr

Koelner der Sonderurlaub in diesem Fall nach BGB kann nicht durch TV usw abbedungen werden. ---
http://arbeits-abc.de/sonderurlaub-anspruch-und-regelungen/

R
rechtbekommen

25.11.2012 um 14:26 Uhr

K
Kölner

25.11.2012 um 14:28 Uhr

@rechtbekommen TOD der ELTERN!!!! Man, was bist Du ein Kornifere

R
rechtbekommen

25.11.2012 um 16:23 Uhr

Koelner, wo war bei der gestellten Frage meine Antworten falsch?

H
Hoppel

25.11.2012 um 19:00 Uhr

@ Superhirne

Sonderurlaub im Todesfall naher Angehöriger, z.B. Eltern, ist gesetzlich nicht direkt verbrieft. Aber die Rechtsprechung geht in diesem Fall davon aus, dass § 616 BGB greift und AN 1-3 Tage bezahlt freizustellen sind. Anderweitige bzw. konkrete Regelungen aus Tarif- oder Arbeitsvertrag müssen beachtet werden.

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