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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nach Arbeitsunfall das Weihnachtsgeld gekürzt

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ikarusF
Dez 2020 bearbeitet

Laut unserem Haustarifvertrag kann das Weihnachtsgeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit (ab 6 Wochen) gekürzt werden. Ein zwölftel pro vollen Monat der Abwesenheit. Nun wurde einem Kollegen der infolge eines Arbeitsunfall 3 Monate arbeitsunfähig war das Weihnachtsgeld um 3 zwölftel gekürzt. Unser Tarifvertrag sagt für den Fall eines Arbeitsunfalls nichts aus. Darf einem Mitarbeiter der aufgrund eines Arbeitsunfalls abwesend war, das Weihnachtsgeld gekürzt werden?

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Community-Antworten (4)

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gironimo

23.11.2012 um 10:45 Uhr

Ihr könnt natürlich zunächst ein Gespräch mit dem AG suchen und ihm verdeutlichen, dass aus Eurer Sicht das Ganze sehr ungerecht ist (Diplomatischer Süßholzraspeln).

Will sich der AG nicht darauf einlassen, könntet Ihr mit ihm auch denkbare weitere Schritte diskutieren (und ggf dann auch umsetzen):

Der AN könnte beim BR Beschwerde einlegen, weil er sich ungerecht behandelt fühlt. Der BR könnte die Beschwerde als berechtigt ansehen und müsste nun mit dem AG darüber verhandeln. Da es sich nicht um einen Rechtsanspruch handelt, den der Kollege vorträgt, könnte der BR die Einigungsstelle anrufen........

Was mag preiswerter sein.

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61261

16.12.2020 um 19:51 Uhr

Ich bin 12 Monate krank Arbeitsunfall steht mir weinachsgeld zu?

N
nicoline

16.12.2020 um 20:42 Uhr

Kommt darauf an, was dein AV oder der bei euch angewendete TV dazu aussagen.

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