Laut unserem Haustarifvertrag kann das Weihnachtsgeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit (ab 6 Wochen) gekürzt werden. Ein zwölftel pro vollen Monat der Abwesenheit. Nun wurde einem Kollegen der infolge eines Arbeitsunfall 3 Monate arbeitsunfähig war das Weihnachtsgeld um 3 zwölftel gekürzt. Unser Tarifvertrag sagt für den Fall eines Arbeitsunfalls nichts aus. Darf einem Mitarbeiter der aufgrund eines Arbeitsunfalls abwesend war, das Weihnachtsgeld gekürzt werden?