Erstellt am 19.11.2012 um 08:23 Uhr von gironimo
Das kommt darauf an!
Nämlich ob die Beförderung einer Versetzung gleich zu stellen ist (Definition im § 95 Abs. 3 BetrVG). Dann müsste der BR zustimmen oder hätte die im § 99 BetrVG genannten Gründe einer Zustimmungsverweigerung.
Wenn die Beförderung nur einer ehrenhaften Zuweisung eines Titels gleich kommt und sich die Arbeitsbedingungen kaum oder nicht ändern, geht es auch ohne BR.
Erstellt am 19.11.2012 um 09:05 Uhr von rechtbekommen
Das jemand eine Befoerderung nicht will weil der BR nicht beteiligt wurde ist auch selten. Umgekehrt hoert man es oeffters.