Ersatzruhetag
Moin
Ich hab eine kleine Frage? Wir arbeiten an Sonn und Feiertagen unser AG hat nach der Coronakrise die Öffnungszeiten geändert. Von 8 Stunden auf 6 Stunden er zieht uns ein kompletten Eratzruhetag ( 8 Stunden ) von den Überstunden ab man kommt dann auch mal ins Minus ! Auf Nachfrage ja du bekommst ja noch die Zuschläge das ist so. In meinem Arbeitsvertrag steht noch das ich ab 4 Stunden Sonntagsarbeit einen Urlaubstag gutgeschrieben bekomme. Es kommt keine Antwort. Was könnt man da noch machen ?
Community-Antworten (3)
19.05.2022 um 13:20 Uhr
Der Ersatzruhetag soll lediglich dafür sorgen, dass man an einem Tag der Woche nicht arbeiten muss. Das hat nichts mit der Arbeitszeit zu tun. Da ist weder etwas dem Überstundenkonto zuzufügen, noch abzuziehen.
Des Weiteren hat man einen Vertrag über eine bestimmte Wochenarbeitszeit . Für diese Zeit muss einem der Arbeitgeber Arbeit zuweisen und die Arbeitsleistung entgegennehmen. Bei einer 40h Woche hat er also 40 Stunden Arbeit zuzweisen. Nimmt er weniger von der Arbeitskraft ab, so ist die Zeit dennoch zu vergüten. Durch Gleitzeitregelungen, Schichtvereinbarungen und ähnliches kann sich allerding ein längerer Ausgleichszeitraum ergeben.
Der zusätzliche Urlaubatag scheint eine großzügige Belohnung für die Mehrbelastungendurch Sonntagsarbeit zu sein.
19.05.2022 um 17:15 Uhr
Moin
Danke für die schnelle Antwort. Ich finde leider keine entsprechende Gesetzes Texte
19.05.2022 um 18:25 Uhr
@Insu was für Gesetztexte? das meiste wird in "Verträgen" stehen die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Anwendung kommen.
deine vereinbarte AZ steht in deinem Arbeitsvertrag ggf. findet auch ein Tarifvertrag Anwendung Gleitzeitregelungen/Schichtregelungen/Ausgleichstagregelungen etc findest Du in einen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereibarung oder deinem Arbeitsvertrag (je nachdem was bei Dir zur Anwendung kommt) Beim zusätzlichen Urlaubstag würde ich auf deinen Arbeitsvertrag verweisen.
Ersatzruhetag ist im Arbeitszeitgesetz §11 geregelt:, siehe hier https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frikjustneumann-redlin-arbzg-11-ausgleich-fuer-sonn-4-ersatzruhetag-11-abs3_idesk_PI42323_HI8660155.html
Du siehst, deine Antworten kann nur jemand wissen, der deinen AV, die ggf. geltenen BV und TV kennt, also solltest Du dich an deinen Betriebsrat wenden oder die zuständige Gewerkschaft, weil die sollten das erklären können was abgeschlossen wurde.
Abgesehen davon wird das auch Individualrecht sein und somit müsstest Du als AN den Anspruch einklagen, also wäre ein FA-Arbeitsrecht ggf. auch der richtige Ansprechpartner.
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