Moin, wenn man Sonn-oder Feiertags arbeitet, steht einem ja ein Ersatzruhetag in den nächsten 2 Wochen gesetzlich zu. Die geleisteten zB. 8h am Sonntag würden auf ein Überstundenkonto geschrieben und die Zuschläge steuerfrei ausgezahlt. Würde der Ersatzruhetag werktags fallen, müsste man dann die Stunden vom Überstundenkonto abziehen oder würde der Tag einem zusätzlich zustehen und bezahlt werden?Am Samstag kann der Ersatzruhetag einem ja auch zugesprochen werden und wäre dann ja ohne Bezahlung.Vielen Dank für Eure Antworten