Erstellt am 20.09.2011 um 19:52 Uhr von gironimo
verstehe ich Dich richtig: Ihr arbeitet normaler Weise am Samstag nicht? Oder warum handelt es sich Samstag um ein Tag ohne Bezahlung?
Ganz allgemein: Ein Ausgleichtag kann natürlich nur ein Arbeitstag sein - sonst würdest Du ja nur die Zuschläge aber nicht die geleistete Arbeitszeit bezahlt bekommen. Außerdem soll es ja ein Tag der zusätzlichen Ruhe für einen gearbeiteten Sonntag sein. Wenn Samstag nicht gearbeitet wird, hast Du ja keinen Ausgleich bekommen.
Erstellt am 20.09.2011 um 19:59 Uhr von Kölner
@gironimo
Du irrst: Der Ausgleichstag kann auch ein sowieso freier Arbeitstag sein...
Das BAG macht es möglich! (Willst Du selber suchen?)
Erstellt am 20.09.2011 um 20:09 Uhr von Ersatzruhetag
BAG Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 294/00
Erstellt am 20.09.2011 um 20:10 Uhr von urgestein
Wir arbeiten normalerweise nur Mo-Fr....aber da demnächst Überstunden anstehen, kann es zu WE Arbeit kommen...wollte nur wissen, wie der Ersatzruhetag abgerechnet wird...bei Sonntagsarbeit Überstunden aufschreiben und anderweitig abbummeln oder Überstunden aufschreiben und nen zusätzlichen freien Tag bekommen, ohne die Stunden vom Überstundenkonto abzuziehen...
Erstellt am 20.09.2011 um 20:12 Uhr von Kölner
@urgestein
Aber es gibt doch keine Stundengutschrift für den Ausgleichstag!
Erstellt am 20.09.2011 um 20:16 Uhr von urgestein
...d.h.es ist kein zusätzlich bezahlter freier Tag, sondern ein quasi Abbau-Überstunden Tag ?
Erstellt am 20.09.2011 um 20:21 Uhr von Kölner
@urgestein
Es ist ein Ausgleichstag für entgangene Freuden...
Erstellt am 20.09.2011 um 20:31 Uhr von Urgestein
@kölner
...das war mir schon klar, nur gab es unterschiedliche Meinungen über die Bezahlung dieses Tages....ob es ein zusätzlich bezahlter Tag wäre oder halt ob die Überstunden dann vom Konto abgezogen werden würden...die man Sonntags aufgebaut hätte....aber da der Ersatzruhetag ja auch an einem arbeitsfreien Samstag gelegt werden kann, denke ich mal, dass er eh nicht zusätzlich bezahlt werden würde...
Erstellt am 20.09.2011 um 20:34 Uhr von Kölner
@urgestein
Jawoll. Aber selbst, wenn der Ersatzruhetag auf einem Werktag fallen würde, würde man vom AZ-Konto die Stunden abbuchen.
Erstellt am 20.09.2011 um 20:44 Uhr von Urgestein
@kölner
Genau darauf wollte ich hinaus...Danke für deine Geduld @kölner....schönen Abend Dir noch
Erstellt am 20.09.2011 um 20:55 Uhr von eveline
Überstunden und Ersatzruhetag sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.
Du musst doch für den freien Sonntag auch nichts vom Arbeitszeitkonto abbuchen.
Erstellt am 20.09.2011 um 21:00 Uhr von Kölner
@eveline
Och nööö.
Bitte: Erkläre es doch einmal mit Deinen Worten, dann wird es hinsichtlich der Termini sicher richtiger. Also ich meine, dass die erworbenen Stunden, die an einem Sonntag erarbeitet werden, je nach Lage des Ausgleichstages nicht zu wieder abgebucht werden...
Erstellt am 20.09.2011 um 21:13 Uhr von eveline
Wird am Sonnatg zusätzlich gearbeitet, also in dieser Woche mehr als lt. ArbV, dann enstehen Überstunden/Mehrarbeit und diese sind zu vergüten oder dem ArbZ-Konto gutzuschreiben, plaz Zuschläge.
Beispiel:
Regelarbeitszeit lt. ArbV Mo-Fr = 40 Std.
Dann muss zusätzlich Sonntags gearbeitet werden 8 Std.
Ergebnis in dieser Woche 48 Std. = 8 Std. Mehrarbeit.
Lt. ArbZG steht dann für den Sonntag ein Ersatzruhetag zu. Der kann dann auch der eh freie nächste Samstag sein. Das ändert dann aber nichts an den 8 Std. Mehrarbeit
Aber der AG kann auch unter Beachtung der MB eine Arbeitszeitverschiebung vornehmen.
Also anstatt Mo-Fr plu Sonntag; Di-Fr plus Sonntag- Dann bliebe es bei den 40 Std. in der Woche und es gäbe nur die Zuschläge für den Sonntag und den Ersatzruhetag am nächsteneh freien Samstag.
Entscheidend ist wird mehr als die Regelwochenarbeitszeit lt. ArbV gearbeitet.
Kenne diese aus vieler eigener Erfahrung und mein AG war kein "Gönner" also es gab nichts was nicht sein musste.
Erstellt am 20.09.2011 um 21:16 Uhr von eveline
Fazit:
@Urgestein ..hätte ja normaler weise 2 freie Tage. Denn Sa und den Sonntag. Nun musster zusätzlich Sonntag arbeiten = Mehrarbeit und Kontogutschrift, er hatte ja auch nur 2 freien Tag. Den nächsten freien Sa als Ersatzruhetag dann für den Sonntag.
Erstellt am 20.09.2011 um 21:20 Uhr von Kurzarbeiter
Jawoll. Aber selbst, wenn der Ersatzruhetag auf einem Werktag fallen würde, würde man vom AZ-Konto die Stunden abbuchen.
Antwort 9 Erstellt am 20.09.2011 um 20:34 Uhr von Kölner
Seid wann muss ein AN für geleistete Mehrarbeit sich Zeiten von Arbeitszeitkonnto abbuchen lassen.
Das muss er nur, wenn er an einem Arbeitstag frei/abfeieren würde. Hier bekommt er ja wohl nur den freien Sámstag (= Werktag) als Ersatzruhetag.
Erstellt am 20.09.2011 um 21:21 Uhr von Kölner
@Kurzarbeiter
Gut. Du hast es auch bemerkt.
Erstellt am 20.09.2011 um 21:33 Uhr von Kurzarbeiter
Da der Sonnatg ja Mehrarbeit i.d.R. ist, handeln gute BR mit dem AG in einer BV auch eine gute Regelung für die AN aus. So dass ein Ersatzruhetag NIE ein eh arbeitsfreier Tag wie den arbeitsfreien Samstag ist.
Also der Ersatzruhetag stets auf einen Arbeitag an dem nicht frei ist fallen muss. Selbstverständlich zusätzlich zu der Behandlung als Merharbeit.
Ach ja und als BR stets prüfen, liegt die Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde für Sonntagsarbeit vor. Der Aussage des AG es bedarf dieser nicht, fallen unter die Sonderreglung stets misstrauen, ist nämlich meistens falsch.
Erstellt am 20.09.2011 um 21:40 Uhr von Kölner
@Kurzarbeiter
Kennst Du einen AG, der nicht gerade seine Hosen mit der Kneifzange anzieht, der so einer Regelung, wie Du sie propagierst zustimmen würde?
Erstellt am 20.09.2011 um 22:36 Uhr von Immie
Ist schon schwierig, wenn man die Stunden für einen gearbeiteten Sonntag auf einem Stundenkonto zwischenlagert, um sie dann für den Ersatzruhetag wieder abbucht,
zu bemerken,
dass es das gleiche bleibt,
wenn man sie nicht aufs Konto bucht, und sie dann auch nicht mehr für den Ersatzruhetag abziehen muss.
Wenn man sie ständig drauf- und dann wieder runterbucht, hat man nur enorme Kontobewegungen, sonst nichts;-)