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HAYGROUP Beauftragung durch AG für Vergütungssystem

D
dermartin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR Kollegen Innen,

unser AG will ein Vergütungssystem einführen, da wir keinen Tarifvertrag haben. Kennt jemand die HAYGROUP und hat ggf. Erfahrungen mit diesem Unternehmen.

Vielleicht könnt Ihr helfen.

Lg

dermartin

1.24202

Community-Antworten (2)

G
gironimo

16.11.2012 um 12:38 Uhr

Ja - die waren bei uns auch mal im Haus (schon ein paar Jahre her).

Meine Meinung: Die kochen auch nur mit Wasser. Sprich: Der Kunde (Arbeitgeber) hat Grundbedürfnisse und Erwartungen an die Beratung und beauftragt eine Unternehmensberatung - und die liefert das Gewünschte.

Allerdings käme bei uns das HAY-System ohnehin nur im AT Bereich zum tragen (wir haben einen Tarif). Und ohne dazugehörender BV geht es auch nicht (§ 87 BetrVG).

Letztendlich haben wir uns aber nicht mit dem AG auf HAY geeinigt und damit war das Thema beendet.

Meine Empfehlung für den Fall, dass der AG ein Vergütungssystem will und der gewerkschaftliche Organisationsgrad nicht hoch ist (so dass von dieser Seite keine all zu große Hilfe zu erwarten ist):

Besucht Seminare zum Thema Vergütungssysteme und holt Euch einen Sachverständigen ins Haus. Erarbeitet mit ihm ein eigenes Konzept (oder nehmt das HAY-Konzept unter die Lupe) und geht dann in die Verhandlungen über eine BV zum Thema Vergütungssystem.

R
rkoch

16.11.2012 um 13:02 Uhr

Ergänzend:

Der AG kann (alleine oder auch mit dem BR) kein grundlegend neues Vergütungssystem einführen. Er ist an seine Verträge mit den AN gebunden und muss sie so entlohnen wie da vereinbart. Ein neues Vergütungssystem kann er also nur einführen

  • wenn er mit allen AN neue Verträge macht - und das geht nur wenn die AN einverstanden sind (i.d.R. in dem er in die Tasche greift und ALLE Löhne im Rahmen der Einführung anhebt oder z.B. indem er regelmäßige Lohnerhöhungen verspricht), aka "Angebot des AG auf freiwilligen Wechsel in das neue Vergütungssystem"
  • wenn er dieses System nur auf Neuverträge anwendet
  • wenn er das Vergütungssystem mit der zuständigen GEW vereinbart (ein TV geht vor AV, aber nur für AN die auch selbst in der GEW sind oder wenn die Anwendung des TV einzelvertraglich vereinbart wird - zurück zum ersten Punkt ;-) )

Sofern das Vergütungssystem ein Gruppenschema vorsieht (99%ig ist das so), ist der BR in der MB nach §87 (1) Nr. 10 zu den Eingruppierungsmerkmalen.

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