HAYGROUP Beauftragung durch AG für Vergütungssystem
Hallo liebe BR Kollegen Innen,
unser AG will ein Vergütungssystem einführen, da wir keinen Tarifvertrag haben. Kennt jemand die HAYGROUP und hat ggf. Erfahrungen mit diesem Unternehmen.
Vielleicht könnt Ihr helfen.
Lg
dermartin
Community-Antworten (2)
16.11.2012 um 12:38 Uhr
Ja - die waren bei uns auch mal im Haus (schon ein paar Jahre her).
Meine Meinung: Die kochen auch nur mit Wasser. Sprich: Der Kunde (Arbeitgeber) hat Grundbedürfnisse und Erwartungen an die Beratung und beauftragt eine Unternehmensberatung - und die liefert das Gewünschte.
Allerdings käme bei uns das HAY-System ohnehin nur im AT Bereich zum tragen (wir haben einen Tarif). Und ohne dazugehörender BV geht es auch nicht (§ 87 BetrVG).
Letztendlich haben wir uns aber nicht mit dem AG auf HAY geeinigt und damit war das Thema beendet.
Meine Empfehlung für den Fall, dass der AG ein Vergütungssystem will und der gewerkschaftliche Organisationsgrad nicht hoch ist (so dass von dieser Seite keine all zu große Hilfe zu erwarten ist):
Besucht Seminare zum Thema Vergütungssysteme und holt Euch einen Sachverständigen ins Haus. Erarbeitet mit ihm ein eigenes Konzept (oder nehmt das HAY-Konzept unter die Lupe) und geht dann in die Verhandlungen über eine BV zum Thema Vergütungssystem.
16.11.2012 um 13:02 Uhr
Ergänzend:
Der AG kann (alleine oder auch mit dem BR) kein grundlegend neues Vergütungssystem einführen. Er ist an seine Verträge mit den AN gebunden und muss sie so entlohnen wie da vereinbart. Ein neues Vergütungssystem kann er also nur einführen
- wenn er mit allen AN neue Verträge macht - und das geht nur wenn die AN einverstanden sind (i.d.R. in dem er in die Tasche greift und ALLE Löhne im Rahmen der Einführung anhebt oder z.B. indem er regelmäßige Lohnerhöhungen verspricht), aka "Angebot des AG auf freiwilligen Wechsel in das neue Vergütungssystem"
- wenn er dieses System nur auf Neuverträge anwendet
- wenn er das Vergütungssystem mit der zuständigen GEW vereinbart (ein TV geht vor AV, aber nur für AN die auch selbst in der GEW sind oder wenn die Anwendung des TV einzelvertraglich vereinbart wird - zurück zum ersten Punkt ;-) )
Sofern das Vergütungssystem ein Gruppenschema vorsieht (99%ig ist das so), ist der BR in der MB nach §87 (1) Nr. 10 zu den Eingruppierungsmerkmalen.
Verwandte Themen
Änderungen am Vergütungssystem
ÄlterHallo Zusammen, wir haben ein variables Vergütungssystem, welches 80% Fixum, 10% abh. von gesamter Unternehmensleistung und 10% persönlicher Erfolg vorsieht. Wir haben keinen Tarifvertrag , diese R
KBR erstellt Betriebsvereinbarung ohne Beauftragung durch die GBR / BR - was nun?
ÄlterHallo zusammen, obwohl der KBR weder durch GBR noch die jeweiligen BR beauftragt wurde, hat die GL mit dem KBR eine neue BV über Geschäftswagenregelungen abgeschlossen mit der sich die einzelnen BR in
Beauftragung von Rechtsberatung/ es handelt sich dabei um ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht
ÄlterHallo ihr Wissenden, viel Spass beim lesen und kommentieren. Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenen Anlass möchten wir sie darauf hinweisen,dass künftig die beabsichtigte Beauftragung eines
Sachkundige Auskunftsperson nach § 80 II S. 3 BetrVG
ÄlterHallo zusammen, um eine Standortänderung zu verhindern, versuchen wir als BR gerade ein Gutachten unseres Mutterkonzerns, welches diese Standortänderung untermauern soll, zu widerlegen. Ein Mitarbeit
Beauftragung GBR
ÄlterReicht die absolute oder die qualifizierte Mehrheit bei Beschlussfassung zur Beauftragung des GBRs?