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Änderungen am Vergütungssystem

B
BR02
Jun 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben ein variables Vergütungssystem, welches 80% Fixum, 10% abh. von gesamter Unternehmensleistung und 10% persönlicher Erfolg vorsieht. Wir haben keinen Tarifvertrag , diese Reglung steht jedoch in allen AV`s.

Sind Veränderungen an dieser grundsätzlichen Struktur mitbestimmungspflichtig - obwohl sie individualvertraglich geregelt ist?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

26.06.2018 um 17:31 Uhr

§ 77 Abs. 3 BetrVG

"(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt."

Ich würde sowieso sagen, daß die AN sich nicht darauf einlassen sollten, etwas zu ändern.

R
rsddbr

26.06.2018 um 17:49 Uhr

Ich würde eher bei §87 Abs. 1 Punkt 10 und 11 BetrVG ansetzen und dann eben doch ein Mitbestimmungsrecht sehen. Die Frage ist aber, was genau geändert werden soll, denn das MBR hat Grenzen.

O
outofmemory

26.06.2018 um 18:30 Uhr

ich bin bei rsddbr §87 hebt den §77 Abs. 3 auf, wenn keine Tarifbindung oder keine Regelung im TV steht. Sehr vereinfacht, aber für diesen Fall wohl passend. So entnehme ich es den Randnotizen des Fittings.

P
Pjöööng

26.06.2018 um 18:48 Uhr

Sofern der Arbeitgeber hier etwas zu Ungunsten der betroffenen Arbeitnehmer ändern will, handelt es sich zuallererst einmal um Individualrecht. Kollektivrechtlich kann der Arbeitgeber hier nur etwas drauflegen (und dabei z.B. auch eine Anrechnung der individualrechtlichen Ansprüche vereinbaren).

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