Sachkundige Auskunftsperson nach § 80 II S. 3 BetrVG
Hallo zusammen, um eine Standortänderung zu verhindern, versuchen wir als BR gerade ein Gutachten unseres Mutterkonzerns, welches diese Standortänderung untermauern soll, zu widerlegen. Ein Mitarbeiter unserer Firma hat dazu von sich aus angeboten, Daten der angepeilten Standorte zu sammeln und für den BR zu vergleichen und auszuwerten - quasi ein Gegengutachten. Er wäre prädestiniert für diese Aufgabe und würde uns enorm helfen. Um ihm gegenüber dem Arbeitgeber den Rücken freizuhalten, wollten wir ihn deshalb als sachkundigen Berater nach 80 II S. 3 BetrVG bestimmen und haben dies beim Arbeitgeber beantragt. Der AG lehnt dies nicht grundsätzlich ab, versteht die Beauftragung bzw. den § 80 II 3 jedoch so, dass der Mitarbeiter ausschließlich interne Informationen weitergeben und diesbezüglich beraten soll. Einholung von externen Infos oder gar eine Auswertung dieser werden nicht als Teil der Beauftragung angesehen und sind deshalb dem Mitarbeiter untersagt. Ich bin der Meinung, dass diese Auffassung falsch ist. Ich hatte den Eindruck, dass der sachkundige Berater nach besten Wissen und Gewissen beraten soll und dabei nicht ausschließlich auf interne Informationen beschränkt ist. Habe ich das falsch verstanden? Wenn nicht: Gibt es Stellen, an denen man das nachlesen und auf die man im Zweifel auch die Geschäftsführung verweisen kann? (Die Darlegung meiner Auffassung allein - auch wenn sie noch so überzeugend vorgetragen ist - wird nicht reichen, da uns u.a. ein Jurist widerspricht.) Besten Dank für eure Hilfe! Corinna
Community-Antworten (4)
06.01.2010 um 15:58 Uhr
@crossnick Seit wann kann ein BR GF spielen?
06.01.2010 um 16:32 Uhr
@ Kölner: Sorry, könntest du bitte sagen, was du meinst? Soweit ich weiß, hat der BR bei der Wahl einer internen Auskunftsperson ein Vorschlagsrecht - sagt zumindest Däublers Kommentar. Genau das hat der Betriebsrat bei der Geschäftsführung gemacht - in einem Schreiben an die GF die Stellung einer sachkundigen Auskunftsperson beantragt und dafür den Mitarbeiter mit passender Begründung vorgeschlagen. Deren Reaktion s.o. Wo machen wir den Fehler? Zur Klarstellung: Wir sind - trotz einiger bereits besuchter Seminare - noch blutige Anfänger: Der BR existiert erst seit knapp einem halben Jahr und niemand von uns hatte vorher bereits Erfahrungen als BR. Vor allem bei solch diffizilen Problemen freuen wir uns über Hinweise von erfahreneren Personen. Deshalb wäre es toll, wenn die Antworten nicht ganz so kryptisch wären... :) Besten Dank nochmal, Corinna
06.01.2010 um 17:22 Uhr
@crossnick Kann der AG nicht mehr selber über den Standort entscheiden?
06.01.2010 um 23:24 Uhr
Kann er, aber er muss den Betriebsrat in die Entscheidung einbeziehen (Betriebsänderung) - was er zumindest offiziell auch durchaus tun will. Um sich als Betriebsrat jedoch dezidiert zur Sache äußern zu können, müssen wir unsere Argumentation natürlich auf eine feste Basis stellen. Dies ist umso wichtigiger, da es derzeit so aussieht, als hätten wir bei guter Gegenargumentation tatsächlich Chancen auf die Entscheidungsfindung einzuwirken. Aber eigentlich ist das nicht meine Frage gewesen... Mir ging es um die Handlungsbefugnisse des sachkundigen Beraters. Hast du (oder jemand anders) dazu eine Idee?
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