Beauftragung GBR
Reicht die absolute oder die qualifizierte Mehrheit bei Beschlussfassung zur Beauftragung des GBRs?
Community-Antworten (4)
19.09.2014 um 15:15 Uhr
Qualifizierte Mehrheit heißt, dass z.B. bei einem 19-köpfigem BR mindestens 10 ordentliche(!) BRM zustimmen müssen, selbst wenn nur 13 BRM anwesend sind, weil so viele verhindert sind. Sonst könnten ja bei einer Mehrheit von Ersatzmitgliedern diese den BR zurücktreten lassen! Dies ist aber dadurch, daß die qualifizierte Mehrheit gefordert ist nicht möglich!(Fitting § 33 Rn 36 - 1).
Somit braucht man um die erste Frage zu beantworten die qualifizierte Mehrheit.
Gruß Fantil
19.09.2014 um 12:30 Uhr
Ich verstehe die Frage nicht.
Die absolute Mehrheit ist eine qualifizierte Mehrheit mit einem Quorum von 50%. In sofern kann man Deine Frage nur mit "Ja" beantworten.
19.09.2014 um 12:49 Uhr
Hallo Pjöööng, absolute Mehrheit ist meines Wissens die Mehrheit des zB. 11köpfigen BRs, egal wieviele BR Mitglieder in der Sitzung anwesend sind, einschl. Ersatzmitglieder (Abstimmung 6 ordentliche und Ersatzmitglieder müssen mit ja gestimmt haben, auch wenn nur 8 Mitglieder zur Sitzung kommen) qualifizierte Mehrheit ist die Mehrheit der ordentlichen Mitglieder, also ohne Ersatzmitglieder, (Abstimmung 6 ordentliche BR Mitglieder müssen mit ja gestimmt haben)
19.09.2014 um 13:55 Uhr
Zur Wirksamkeit der Delegation (eines Themas) ist die qualifizierte Mehrheit ( = absolute Mehrheit) des beschließenden BRs erforderlich (Fitting § 50 Rn 64).
Qualifizierte Mehrheit heißt, dass z.B. bei einem 19köpfigem BR mindestens 10 BRM zustimmen müssen, selbst wenn nur 13 BRM anwesend sind, weil so viele verhindert sind (Fitting § 33 Rn 36).
Ob das BRM ein ordentliches und ein Ersatzmitglied ist, spielt keine Rolle. Es zählen die zum Zeitpunkt der Abstimmung stimmberechtigten anwesenden (Ersatz)mitglieder.
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