KBR erstellt Betriebsvereinbarung ohne Beauftragung durch die GBR / BR - was nun?
Hallo zusammen, obwohl der KBR weder durch GBR noch die jeweiligen BR beauftragt wurde, hat die GL mit dem KBR eine neue BV über Geschäftswagenregelungen abgeschlossen mit der sich die einzelnen BR infolge Schlechterstellung Ihrer jeweiligen Mitarbeiter nicht einverstanden erklären können. Außerdem hat die GL die alte BV nicht einmal ordentlich gekündigt, da sie der Meinung ist, dass der Neuabschluss einer BV die ältere BV ersetzt. Haben der KBR und die GL hier ihre Kompetenzen überschritten, zumal sie im Vorfeld schriftlich informiert wurden, dass der KBR keine Beauftragung durch Beschlussfassungen erhalten hat, oder ist der KBR hier kraft Gesetzeslage und nicht kraft Beauftragung dazu berechtigt diese neue BV abzuschließen? Was können wir dagegen tun? Einigungsstelle anrufen, oder übers Arbeitsgericht gegen diesen Abschluss der GL mit dem KBR klagen?
Community-Antworten (2)
24.06.2009 um 10:04 Uhr
@hawesch
Erst einmal vorab, im KBR sitzen BR-Mitglieder. Also Vertreter der örtl. BR. Diese entscheiden dort, also indirekt auch die öBRM.
Weiter, der KBR hat ordinäre Aufgaben für welche er keine Beauftragung durch den GBR benötigt. Dann gibt es die Möglichkeit auch, dass der GBR den KBR mit der Wahrnehmung beauftragt.
Das alles findest Du im § 58 BetrVG, einfach mal nachlesen, bitte auch die Kommentierung dazu.
Will der AG ein Geschäftswagenregelungen für den gesamten Konzern, so ist dieses eine der ordinären Aufgaben des KBR welche keiner Beauftragung durch den GBR bedarf. Denn hier will der GBR eben EINE Regelung für alle. Somt schließt der KBR einen KBV nicht BV ab. Diese hat dann aber sofern nicht anders geregelt Gültigkeit für alle Betriebe/BR. Doch es haben ja auch die öBRM im KBR dieses so mitgetragen.
24.06.2009 um 11:11 Uhr
@erwin
warum sind denn die originären Aufgaben gleich ordinär ;-)
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