Hallo zusammen, obwohl der KBR weder durch GBR noch die jeweiligen BR beauftragt wurde, hat die GL mit dem KBR eine neue BV über Geschäftswagenregelungen abgeschlossen mit der sich die einzelnen BR infolge Schlechterstellung Ihrer jeweiligen Mitarbeiter nicht einverstanden erklären können. Außerdem hat die GL die alte BV nicht einmal ordentlich gekündigt, da sie der Meinung ist, dass der Neuabschluss einer BV die ältere BV ersetzt.
Haben der KBR und die GL hier ihre Kompetenzen überschritten, zumal sie im Vorfeld schriftlich informiert wurden, dass der KBR keine Beauftragung durch Beschlussfassungen erhalten hat, oder ist der KBR hier kraft Gesetzeslage und nicht kraft Beauftragung dazu berechtigt diese neue BV abzuschließen?
Was können wir dagegen tun? Einigungsstelle anrufen, oder übers Arbeitsgericht gegen diesen Abschluss der GL mit dem KBR klagen?