Haben der KBR und die GL hier ihre Kompetenzen überschritten, zumal sie im Vorfeld schriftlich informiert wurden, dass der KBR keine Beauftragung durch Beschlussfassungen erhalten hat, oder ist der KBR hier kraft Gesetzeslage und nicht kraft Beauftragung dazu berechtigt diese neue BV abzuschließen?
Was können wir dagegen tun? Einigungsstelle anrufen, oder übers Arbeitsgericht gegen diesen Abschluss der GL mit dem KBR klagen?
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Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)