Hallo zusammen,

ich bin neu hier, komme aus dem Bankenbereich und habe eine Frage, die mir bislang kein Gesetz, kein Betriebsrat und kein Personaler im Freundeskreis beantworten konnte, da niemand diesen Fall bereits hatte. Deswegen versuche ich hier mein Glück.

Nach erfolgter Ausschreibung mit drei Bewerbungen möchte der AG alle drei Bewerbungen berücksichtigen. Soweit so gut. Davon waren zwei intern, eine extern. Die beiden internen Bewerbungen werden per sofort umgesetzt, dafür werden zwei andere Stellen geschaffen. Damit erst mal soweit ok. Mir geht es um die externe!

Die externe Bewerbung soll die ausgeschriebene Stelle aber erst in der Zukunft erhalten. Dafür möchte der AG den Betriebsrat (Thema Einstellung) aber bereits demnächst anhören. Der externe Bewerber soll zum 01.07.2020 eingestellt werden. Sprich extrem weit in der Zukunft. Hier Frage Nummer 1:
Kann der BR solch einer Anhörung zustimmen? Schließlich können wir nicht wirklich bewerten, wie in 2020 unsere Situation ist und ob dadurch andere oder auch befristet Eingestellte benachteiligt werden.

Nehmen wir nun an ihr sagt "Ja, Anhörung zu 2020 ist in Ordnung", dann weitere Informationen von mir. Der AG hat uns gesagt, dass der externe Bewerber keinen Vertrag erhält sondern nur einen Zweizeiler, dass der AG ihn dann einstellen will. Der externe vertraut da sehr diesem Wisch und dem Wort des Vorstandes. Faktisch will der AG also nur unsere Zustimmung, um diesen Zweizeiler sicher rausschicken zu können, nicht das wir in 2020 die Zustimmung verweigern würden. Wir als BR fragen uns nun (Frage Nummer 2), ob es denn in Ordnung ist, den BR anzuhören, aber nicht mal im gleichen Jahr 2019 diese personelle Maßnahme umsetzen zu wollen in Form eines Arbeitsvertrages. Sprich können wir als BR eine Umsetzung der Maßnahme verlangen? Gibt es da irgendwelche Fristen, die wir setzen können? Oder wäre das gar ein Ablehnungsgrund?

Zum Hintergrund, warum ich das frage. Auf der einen Seite wollen wir unsere bisherigen Arbeitnehmer vor Nachteilen schützen, auf der anderen Seite auch den externen Bewerber vor Dummheit bewahren. Dieser externe Bewerber ist uns gut bekannt und ein lieber Kerl. Aber seinen Job zu kündigen und wegen einem Wisch auf eine Anstellung bei einem Unternehmen zu hoffen, welches möglicherweise in Zukunft von einem Konkurrenten übernommen wird, halten wir für etwas leichtgläubig. Wenn man ihn dann doch nicht haben möchte, halte ich den Wisch für nicht rechts bindend und falls doch, gibt es halt nen Vertrag mit Probezeit und während dieser wird er wieder vor die Tür gesetzt. Es gäbe da genug Wege.

Wir möchten entweder die Anhörung ablehnen können oder den Arbeitgeber zwingen, diese Maßnahme in Form einen Vertrages auch umzusetzen. Ist dies möglich?

Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

Besten Gruß
TheDude