Erstellt am 08.11.2012 um 08:52 Uhr von Tanzbär
Wenn es seiner Genesung nicht schadet? Ja.
Erstellt am 08.11.2012 um 09:01 Uhr von Watschenbaum
ja, man unterscheidet zwischen "Amtsunfähigkeit" und "Arbeitsunfähigkeit",
und letzteres bedingt nicht zwangsläufig ersteres,
je nachdem, woran man erkrankt ist,
und wie sich die BR-Arbeit auf die weitere Genesung auswirken könnte
aber es ist abzuraten, erstens ist man nicht unersetzlich und zweitens "kommt es nicht gut", weder bei den Kollegen noch beim Chef
wer krankgeschrieben ist, sollte sich aus dem Dunstkreis des Betriebs und der Kollegen raushalten
nicht alles , was man eigentlich darf, muß man auch tun