W.A.F. LogoSeminare

Kalte Kündigung eines BR-Mitglieds

T
thunderelf
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum,

ich hätte da mal eine Frage zum Arbeitszeitgesetz. Folgender Sachstand:

  1. Ein BR-Mitglied in unserem BR ist ordentliches Mitglied unseres BR.
  2. Ist er stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzender.
  3. Und er ist Sprecher unseres Ausschss Arbeitszeit.

Das Verhältnis zu seinen Vorgesetzten "ist nicht das Beste", da er auch den BR gegründet hat und sein Abteilungsleiter der Stein des Anstosses war, den BR zu gründen. Er versucht so konform es nur geht sich zu verhalten. Er hatte schon ein Verfügungsverfahren gewonnen und ein derzeit laufendes Beschluss-Verfahren gegen eine Versetzung auf einen minderwertigeren Arbeitsplatz am laufen. Man hat ihn bei Prämienzahlungen hintergangen und an beruflicher Weiterbildung darf er auch nicht mehr teilnehmen. Man sucht nun ständig nach Angriffspunkten um ihm das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Jetzt hat unser Mitglied es in der Einigungsstelle geschafft eine BV zur Arbeitszeit abzuschließen. In dieser stehen nach Meinung des Arbeitgebers und der Meinung seiner Vorgesetzten nachteilige Klauseln. Dies wird ihm ständig vorgeworfen und es wird versucht die Mitarbeiter gegen den BR und hier insbesondere gegen seinen Ausschuss aufzuwiegeln. Nun bekommt, Dank der BV, sein Vorgesetzter die Arbeitszeitnachweise von der Stechuhr. In diesen Nachweisen kommt es vor, dass das BR-Mitglied über 10 h "arbeitet". Dies aber nur an Tagen in denen Gremiumssitzungen, Ausschussitzungen oder andere BR-Arbeiten sind. Der Arbeitgeber drangsaliert nun zum wiederholten mal das BR-Mitglied, dass er sich doch an das Arbeitszeitgesetz halten soll und nach 10 h nach Hause muss, obwohl es sich doch beim Betriebsratsamt um ein Ehrenamt handelt.

Nach Meinung des Gremiums liegt hier kein Verstoß gegen das ArbzG vor. Nun zur Frage:

  1. Sehen wir das Richtig? (Ehrenamt)
  2. Was sollten/können wir tun um der Kollegen zu helfen?

Der Vorgesetzte unseres Kollegen ist für vernünftige Argumente nicht zugänglich. Hier soll anscheinend ein Exempel statuiert werden und dem Mitglied eine "kalte Kündigung" ausgesprochen werden. Es sieht nach Meinung einiger Gremiumsmitglieder nach einem Privatkreig seines Abteilungsleiters gegen unser Mitglied aus. Man will in einer der nächsten Sitzungen eine Anzeige wegen Behinderung prüfen.

1.88006

Community-Antworten (6)

S
stehipp

25.04.2016 um 16:35 Uhr

Vielleicht liege ich hier falsch, aber die 10-Stunden-Regel gilt auch für die Arbeit des BRs.

Es ist zwar ein Ehrenamt, wird aber während der Arbeitszeit getätigt mit entsprechender Freistellung durch den AG.

Gerade als BR würde ich mich hier vorbildlich verhalten und diese Obergrenzen penibel einhalten. Wenn eine Sitzung länger dauert, muss sie halt unterbrochen und am nächsten Tag fortgesetzt werden.

Ich würde Eurem Kollegen in dieser Angelegenheit demnach insofern helfen, als dass ich diese Situation nicht erst aufkommen lasse und rechtzeitig die Sitzung beenden. Wenn mit dem Abteilungsleiter nicht zu sprechen ist, hat dieser ja i.d.R auch einen Vorgesetzten. Sprecht doch mal mit ihm, bzw. bringt das Thema beim nächsten Monatsgespräch an. Vielleicht hat eure GL ja kein Interesse an so einem "Kleinkrieg".

H
Hartmut

25.04.2016 um 16:58 Uhr

Es kommt drauf an. Wenn das BRM den Tag in der Betriebsabteilung 'normal' arbeitet (also nicht in seiner Eigenschaft als BRM), gilt die 10h-Regel. Ansonsten kommt es darauf an, ob die BR-Tätigkeit aus betrieblichen Gründen (!) außerhalb der normalen Arbeitszeit des BRM stattfinden musste. Wenn das der Fall war, darf es länger dauern als 10 Stunden, auch deutlich mehr - solange die Tätigkeit nur erforderlich war. Siehe hierzu Fitting zu §37 Abs. 3.

Angesichts der 'Drangsalierung' des BRM durch den Vorgesetzten sehe ich die BR-Tätigkeit aus betrieblichen Gründen als gegeben.

C
celestro

25.04.2016 um 17:00 Uhr

Ich finde, diese "Erläuterung" hier:

http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2015/08/07/betriebsratstatigkeit-ist-keine-arbeitszeit-im-sinne-des-arbeitszeitgesetzes/

einfach und dennoch verständlich.

Ich würde daher sagen:

1.) Ja, seht Ihr richtig.

und

2.) Genau die Erläuterung aus dem Link dem AG mitteilen und ihm unmißverständlich klar machen, das die Störfeuer zu unterlassen sind, oder man ansonsten wegen Behinderung der BR-Arbeit tätig werden wird.

N
nicoline

25.04.2016 um 17:12 Uhr

stehipp, grundsätzlich stimme ich dir zu, dennoch ist es so, dass hier auch der AG und nicht nur der Abteilungsleiter an der Vorgehensweise gegen das "unbequeme" BRM beteiligt zu sein scheint. Gerichtsverfahren laufen in der Regel nicht ohne Kenntnis des AG.

thunderelf BAG 19.07.1977 1AZR 376/74 Betriebsratstätigkeit ist arbeitsschutzrechtlich nicht als Arbeit und damit nicht als Arbeitszeit zu bewerten. Arb. Ger. Lübeck 07.12.99 6Ca 2589/99 LAG SH 30.08.05 5Sa 161/05

Es sieht nach Meinung einiger Gremiumsmitglieder nach einem Privatkreig seines Abteilungsleiters gegen unser Mitglied aus. Nach dem, was du hier schilderst, könnte man das zumindest vermuten. Trotzdem würde ich noch einmal oder überhaupt, wenn noch nicht geschehen, ein Gespräch mit dem AG suchen, denn der ist der Ansprechpartner des BR. Macht deutlich, was euer Eindruck ist, fordert ihn auf, den Abteilungsleiter zur Vernunft zu bringen und teilt ihm mit, dass ihr sonst ein Verfahren gem. § 119 BetrVG einleiten werdet. Und zusätzlich überlegen, ob die BR Sitzungen und Ausschüsse wirklich immer so lange dauern müssen => hauptsächlich zu eurem Schutz. Was nützt ihr den Beschäftigten, wenn ihr völlig fertig seid!

Edit: Sorry, war abgelenkt, meinte natürlich den § 119 und habe es im Text geändert. 18:18 Uhr

G
gironimo

25.04.2016 um 20:12 Uhr

BR-Tätigkeit ist "wie" Arbeitszeit zu werten, ist aber im Sinne des ArbZG keine Arbeitszeit. Da muss man unterscheiden.

Wenn das Thema Arbeitszeit aber nur ein Steinchen von eine Lawine von negativerer Energie ist, würde ich die verschiedenen Ereignisse zusammentragen und dokumentieren und dann einen Fachanwalt aufsuchen. Vielleicht kommt ja genug für den § 119 BetrVG zusammen.

N
nicoline

25.04.2016 um 21:02 Uhr

gironimo schön, dass du auch nochmal bestätigst, dass BR-Tätigkeit "wie" Arbeitszeit zu werten ist, aber im Sinne des ArbZG keine Arbeitszeit ist.

Ihre Antwort