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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ?

Ö
Ölsardine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kann man eine Strafanzeige wegen verstoß gegen das Arbeitszeitgesetzt stellen? Gegen den Arbeitgeber. Weil in einem Jahr bei gerade mal 200 Mitarbeiten 800 mal über 10 Stunden gearbeitet wurde? Oder wie würdet Ihr vorgehen?

Gruss Frank

2.12607

Community-Antworten (7)

E
Emmelmann

07.01.2014 um 16:54 Uhr

Also, wenn Du Diplomat wärst, dann wären Kriege wohl schnell entfacht? :-)

Wieso gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen? Wie wäre es mit einem Monatsgespräch um die Sachlage zu erörtern und Standpunkte zu klären?

Wenn das nicht fruchtet dann würde ich erst nochmals den schriftlichen Weg wählen und bestimmend auf die Sachlage hinweisen.

Und wenn sich dann nichts tut, dann überlege ich weiter...

Aber sofort die Atombombe würde ich nicht abwerfen...

G
gironimo

07.01.2014 um 16:56 Uhr

Bist Du der BR?

Was gegen Verstöße des ArbZG möglich ist, steht im §§ 22,23 ArbZG. Allerdings dürfte auch bekannt sein, dass das ArbZG eines der Gesetze in Deutschland ist, gegen das am häufigsten verstoßen wird.

Ich würde eher eine klare BV zur Arbeitszeit anstreben und die Mitbestimmung bei Mehrarbeit konsequent anwenden - und ggf. die Einhaltung der BV und der Mitbestimmung gerichtlich einfordern.

Auch die Unterstützung der Gewerkschaft wäre hier hilfreich (Mitglieder vorausgesetzt).

Ö
Ölsardine

07.01.2014 um 17:03 Uhr

Hallo danke für eure antworten. Der AG meint es wären keine Verstöße, da die Fahrzeit mit dem Dienstwagen ja keine echte Arbeitszeit ist. Wir reden hier nicht von 10:15. Es geht hier um 12 - 15 Stunden und 84 Stunden in 7 tagen, usw....

Mal schauen was die anderen Brm dazu meinen.

S
schmitti

07.01.2014 um 17:09 Uhr

Der BR kann auch einmal ein informatives Gespräch zur Klärung mit drr zuständige Aufsichtsbehörde führen. Wenn diese dann einen Verstoß sehen, kann man dieses dem AG mitteilen und ihn auffordern einzulenken. Ggf wird dann aber auch die Behörde von sich aus aktiv. Es ist aber auch ein Unterschied ob man als Fahrer oder Beifahrer mit dem Auto unterwegs ist oder nur in der Bahn sitzt. http://www.rehmnetz.de/Personal/Arbeitsrecht/Arbeitsrechtunterseiten/Reisezeit-ist-nicht-gleich-Arbeitszeit-4340.html

Ö
Ölsardine

07.01.2014 um 17:32 Uhr

Ja das stimmt. Aber als Fahrer? Wohl eher nicht.

G
gironimo

07.01.2014 um 17:56 Uhr

Außendiensttätigkeit?

Auch hier kann man durchaus eine BV Arbeitszeit vereinbaren und ggf. die Einhaltung dieser BV vor dem Arbeitsgericht geltend machen.

Ich würde jedenfalls jetzt nicht den Weg über eine Anzeige nehmen. Nehmt Euch einen Sachverständigen und erarbeitet mit ihm eine BV zur Arbeitszeit bei Außendiensttätigkeit und Dienstfahrten. Dann macht von Eurem Initiativrecht gebrauch und last das Ding ggf. über die Einigungsstelle laufen.

H
Hoppel

07.01.2014 um 21:47 Uhr

@ Ölsardine

Bevor man über so heroische Taten wie eine Strafanzeige nachdenkt, sollte man doch erstmal potentiell mögliche Ausnahmeregelungen betrachtet haben.

Dass in einem Betrieb mit 200 AN in einem Jahr 800 mal über 10 Stunden gearbeitet wurde, ist doch zunächst einmal keine hohe Hausnummer. Rein rechnerisch hätte damit jeder AN vier mal in einem Jahr über 10 Stunden hinaus gearbeitet.

Auch kann man bei Deinen mageren Angaben überhaupt überhaupt keine sinnvolle Hilfestellung geben. Wie setzten sich denn die Stunden zusammen? Fallen z.B. Bereitschaftszeiten an? Warum darf überhaupt an einem Sonntag gearbeitet werden? Gibt es dazu eine Ausnahmegenehmigung?

Um was für eine Tätigkeit geht es überhaupt?

Was sagt ein ev. geltender Tarifvertrag?

Und bevor man überhaupt über eine Strafanzeige nachdenkt, sollte man sich doch erstmal an die zuständige Aufsichtsbehörde gewandt haben ...

Wer will die Strafanzeige überhaupt stellen? Jeder dieser AN?

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