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@hoppel Antwort

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fliedertraum
Jan 2018 bearbeitet

also eigentlich haben wir sonst bis 18.uhr an silvester geöffnet da es sich aber wirtschaftlich nicht rechnet umsatz gegen personalkosten wollen wir nur bis 16 uhr , es gibt da keine minusstunden , die mitarbeiter sind gleitzeit einsetzbar, wir haben beim einsatzplan mitbestimmungsrecht, deswegen sagen wir bis 16 uhr

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Community-Antworten (6)

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Watschenbaum

04.11.2012 um 01:24 Uhr

warum soll es den Betriebsrat kümmern, ob sich das Ansinnen des AG "rechnet" oder nicht ?

das ist Aufgabe des AG, wie er wirtschaftlich und unter Berücksichtigung der "unternehmerischen Vorsicht" glaubt, seine Maßnahmen durchführen zu wollen

die Zustimmung oder Ablehnung des BR hat nicht in erster Linie damit zu tun, ob für den AG ein wirtschaftlicher Gewinn rausspringt oder nicht..............

H
Hoppel

04.11.2012 um 09:40 Uhr

@ fliedertraum

Es wird ziemlich unübersichtlich, wenn Du zum gleichen Thema jedesmal einen neuen Thread eröffnest oder Fragen in einem neuen Thread beantwortest. Auch wäre es hilfreich, Fragen einfach mal zu beantworten. :-(

Jetzt schickst Du auch noch die Info hinterher, dass ihr Silvester eigentlich bis 18 Uhr geöffnet habt.

Auf welcher Rechtsgrundlage ist der AG zur Annahme der Arbeitszeit in der Zeit von-bis berechtigt??? Gibt es eine BV, die die Rahmenarbeitszeit regelt?

Derzeit bin ich der Meinung, dass Euer Beschluss "Arbeitszeit Silvester nur bis 16 Uhr" auf wackeligen Füßen steht. Ihr solltet Euch gekonnt aus der Affäre ziehen, siehe Watschenbaum in 203226.

Nur mal interessehalber; wie wird eigentlich am 24.12. gearbeitet?

P.S. Was Du als Gleitzeit bezeichnest, wird wohl eher einem "flexibel einsetzbar" entsprechen. Echte Gleitzeitvereinbarungen kommen in einem Markt=Einzelhandel? eher nicht vor!

G
gironimo

04.11.2012 um 09:59 Uhr

Allein die Tatsache, das der AG sich hier mit dem BR in dieser Weise auseinandersetzt, läßt vermuten, dass bestehende BVs eben doch nicht den Punkt Silvester abschließend regeln.

Da es aber immer im Detail darauf ankommt, was wirklich alles vereinbart ist - was hier ja nicht bekannt ist - solltet Ihr den Rat eines Fachanwalts in Anspruch nehmen, mit dem Ihr den gesamten Vorgang und die bestehenden Regelungen besprecht.

Euer Problem ist ja im Handel durchaus kein Einzelfall. Sicherlich könntet Ihr Euch mit der Frage auch an die Gewerkschaft wenden, die diese Fragestellung bereits kennen dürfte.

H
Hoppel

04.11.2012 um 10:18 Uhr

Vermutet werden darf eher, dass es überhaupt keine BV gibt (neuer BR).

Falls eine BV (wider Erwarten) einen Arbeitszeitrahmen von z.B. 7 - 18 Uhr zulassen sollte, kann der BR erst recht keinen Beschluss fassen, welcher dem AG eine Annahme von Arbeitsleistung nach 16 Uhr verbietet. Und schon gar nicht mit dem Argument "unwirtschaftlich"!

Aber der TE lässt sich zu den noch immer offenen Fragen (welche verbindlichen Arbeitszeitregelungen gibt es überhaupt?) nicht aus.

F
fliedertraum

04.11.2012 um 14:53 Uhr

@ hoppel ja entschuldige, wir sind halt noch neu, nein es gibt noch keine BV, ich denke wir werden uns von einem sachverständigen in dieser sache beraten lassen,trotzdem danke, ich bin auch am computer noch nicht so geübt,sorry... das mit dem unwirtschaftlich geht schon irgendwie weil dem umsatz die personalkosten gegengerechnet werden aber wie gesagt ...sachverständiger...ist wohl in dieser sache am besten

H
Hoppel

04.11.2012 um 15:09 Uhr

@ fliedertraum

Ihr solltet Euch vor allen Dingen zügig schulen lassen und dann mit Sachverstand eine Betriebsvereinbarung "Arbeitszeitregelung" anstreben. In dieser BV gebt IHR den Arbeitszeitrahmen vor und danach hat sich der AG zu richten. Und in dieser BV regelt IHR auch die Tage 24.12. und 31.12.!

Falls sich der AG mit Euren Vorstellungen nicht einverstanden erklärt, kann er eine Einigungsstelle einrichten.

Ihr müsst jetzt für Euch entscheiden, ob ihr mit dem Kopf durch die Wand wollt oder ob ihr ein jetziges Entgegenkommen (siehe Watschenbaum) nicht als Akt Eurer "Gnade" verkauft. Ich würde letzteres tun!

Und nochmal ... ob sich Umsatz / Personaleinsatz rechnet, hat Euch in diesem Zusammenhang letztendlich nicht zu interessieren!

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