Fortsetzung zu: Arbeitgeber weicht bei Ausschreibung von den Anforderungen in der Stellenbeschreibung ab, um eine bestimmte Klientel zu begünstigen
Liebe Forumsmitglieder, ihr habt viele Beiträge geschrieben und ich habe noch Fragen dazu - nur antwortet leider keine(r) mehr :-( Deshalb erstelle ich eine neue Frage (damit ich "oben", im Bereich eurer wohlgeschätzten Aufmerksamkeit lande) aber es geht eben "nur" um den Abschluss des Themas vom 14.03.2013 17:54 Uhr: Arbeitgeber weicht bei Ausschreibung von den Anforderungen in der Stellenbeschreibung ... Praktisch wäre es von daher besser zu dieser Frage vom 14.03. im Forum zurückzukehren und dort zu antworten :-)
@externer Die berufliche Entwicklung (bzw. berufliche Veränderung) für die Internen auf horizontaler Ebene (also gleiche Verantwortung, anderer Bereich) ist sowieso eingeschränkt. Die ausschreibenden Abteilungen nehmen nicht so gern einen Internen, weil der ja nicht einfach innerhalb der Probezeit gekündigt werden kann (er hat ja keine Probezeit mehr). Und die Absolventen unserer angegliederten Hochschule haben ja häufig ein mehrmonatiges Praktikum in der Abteilung, die die Stellen ausschreibt, hinter sich. Sind daher oft "passgenau" eingearbeitet. In diesem Fall kommt noch hinzu, dass eben die Stellenausschreibung das bestimmte Bachelor-Studium fordert, und dass es Kollegen aus Nachbarabteilungen gibt, deren Vertrag befristet ist (und die auch geeignet wären für die ausgeschriebenen Stellen). Besser bezahlt sind die neu ausgeschriebenen Stellen nicht.
@Hoppel 15.03. 07:06 Die potentiellen internen Bewerber haben ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium (häufig noch aus der Zeit vor Bachelor/Master Studiengängen).
@Huusmeester 15.03. 08:20 Dein Verständnis des Problems ist falsch. Man könnte eher sagen wir haben lauter Meister und suchen Meister aber nun werden Gesellen (Bachelor Studium entspricht ja nicht einem Magister) eingestellt, weil wir die eh gerade da haben.
@gironimo 15.03. 09:24 Danke für diesen Gedanken: Wir könnten also wie folgt argumentieren: "Die internen Bewerber sind qualifiziert gemäß der Stellenbeschreibung. In der Stellenausschreibung wird ein kostenpflichtiges Bachelor-Studium gefordert, zu dem nur wenige Personen aufgrund der Kosten Zutritt haben. Mit der Anpassung der Stellenausschreibung auf den Personenkreis der Bachelor-Studenten, wird die horizontale berufliche Veränderung interner Mitarbeiter nahezu unmöglich gemacht." plus für die befristet Beschäftigten, die sich auf die Stelle bewerben: „Der interne Bewerber mit befristeter Stelle und geeigneter Qualifizierung ist bei Auslaufen seiner Stelle von Arbeitslosigkeit bedroht“ Wäre das was?
@rkoch 15.03. 10:57 Nein, wir haben keinen öffentlichen Arbeitgeber. Nach dem AGG kann ich schlecht in "Arme" und "Reiche" differenzieren. "Reiche", die sich das kostenpflichtige Spezial (Schmalspur) Studium leisten können und "Arme", die eben ihr Studium an einer allgemeinen Hochschule zugebracht haben.... Antwort 14 Erstellt am 18.03.2013 um 17:24 Uhr von Heidelberg
Community-Antworten (1)
19.03.2013 um 18:39 Uhr
Der interne Bewerber mit befristeter Stelle und geeigneter Qualifizierung ist bei Auslaufen seiner Stelle von Arbeitslosigkeit bedroht<
Das wäre sicherlich ein Ansatz. Was der richtige Weg ist, ist wahrscheinlich philosophisch zu betrachten.
Ihr solltet aus meiner Sicht mit dem AG besprechen, warum er denn die Änderungen zu Gunsten der Bachelor vorgenommen hat. Mit hoher Sicherheit (ich spinne mal deren Faden) werden sie versuchen wollen, dem "ungeliebten" Bachelor seine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, indem er Berufserfahrung nachweisen kann (die er bei Euch im Betrieb erworben hat).
Dies finde ich im Prinzip löblich. Vielleicht findet Ihr aber Wege, um diese Förderung nicht auf Kosten anderer im Betrieb beschäftigter zu erzielen.
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