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Wann beginnt die Freistellung?

C
CitaroGTT
Mai 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben morgen die konstituierende BR-Sitzung, wo der Vorsitzende (in dem Falle als einziges freigestelltes Mitglied) gewählt wird.

Wenn die Wahl vorbei ist: wann beginnt die Freistellung? Sofort, gibt es eine Frist oder ist das Verhandlungssache mit dem AG?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße Citaro

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Community-Antworten (7)

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Pickel

18.05.2022 um 10:09 Uhr

Ihr denkt hier gerade viel zu naiv. Die Freistellung ergibt sich nicht allein aus Beschluss des Betriebsrats sondern auch aus der vorherigen Absprache mit dem Arbeitgeber. so diese noch gar nicht erfolgt ist, besteht auch noch kein Anspruch auf Freistellung. Der Arbeitgeber kann im übrigen sogar bei wichtigen betrieblichen Gründen durchsetzen dass eine andere Person die Freistellung erhält

T
takkus

18.05.2022 um 10:14 Uhr

Auf oder in der K- Sitzung werden an sich nur der BRV und stellv. BRV gewählt. Mann könnte noch den BA wählen. Die Freistellung soll vor der Wahl mit dem ArbGeb beraten werden. (siehe auch Fitting 29. Auflage RN 45 zu § 38 BetrVG) Im Rahmen der Beratung und der anschließenden Wahl kann das Datum, ab wann wer wieviel freigestellt wird, mit beschlossen werden.

M
Moreno

18.05.2022 um 10:30 Uhr

Der Arbeitgeber kann im übrigen sogar bei wichtigen betrieblichen Gründen durchsetzen dass eine andere Person die Freistellung erhält...Zitat Pickel....nö da wird nichts durchgedrückt...der AG kann die Einigungsstelle einberufen wenn er mit der Auswahl des frei zustellenden BRM nicht einverstanden ist. Hier müssen aber schon wirklich wichtige betriebliche Belange angeführt werden wie z.b. ein totales Alleinstellungsmerkmal des BRM der nicht so schnell ersetzt werden kann z.B. der Buchhalter. Und natürlich besteht auch die Möglichkeit sich vor dem abgesprochenen Datum des Freistellungsbeginns sich nach §37 abzumelden.

P
Pickel

18.05.2022 um 10:48 Uhr

Eben Moreno, nichts anderes habe ich gesagt. Der AG kann dies wie ich schon sagte gegen den Beschluss des BR durchsetzen. Es ist unbedingt erforderlich, dass der BR hier keinen Alleingang macht.

M
Moreno

18.05.2022 um 10:59 Uhr

Pickel durchsetzen, dass eine andere Person die Freistellung erhält klingt für unerfahrene Betriebsräte als wenn der AG einfach die Freistellung ablehnen kann und jemand anderes bestimmt das ist ja eindeutig nicht der Fall!

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R.Staunlich

18.05.2022 um 11:10 Uhr

Ein Blick ins Gesetz...

Hier § 38 BetrVG!

" Ruft der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht an, so gilt sein Einverständnis mit den Freistellungen nach Ablauf der zweiwöchigen Frist als erteilt."

P
Pickel

18.05.2022 um 12:18 Uhr

Nein, Moreno, so du das so interpretierst, liegt dies wohl an deinem falschen Sprachverständnis. "bei wichtigen Gründen durchsetzen können" bedeutet dass der AG dafür sorgen kann, dass der BR-Beschluss nicht zum Tragen kommt. Und exakt das ist der Fall.

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