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Freistellung für Feuerwehreinsätze bei Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit

N
Nordsite
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

mich interessiert einmal die Frage wie es bei Gleitzeitmodellen ohne Kernarbeitszeit mit der Freistellung für Feuerwehreinsätze aussieht.

Insbesondere, wenn

  • Der Einsatz morgens vor der geplanten Arbeitsaufnahme beginnt, und nach der geplanten Arbeitsaufnahme endet

  • Der Einsatz nach eintreffen am Arbeitsplatz beginnt, und vor dem Arbeitsende endet

  • Der einsatz wärend der Arbeit beginnt und erst nach geplantem Feierabend endet.

Ich stelle es mir bei ganztägigen Einsätzen ja noch relativ einfach vor, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden am Tag beträgt...

Aber wie kann ich sonst belegen wann ich angefangen hätte? Es wäre ja auch unfair, wenn ich die entgangene Arbeitszeit nachholen müsste. Das wäre ja weder im Sinne des Branschutzgesetzes, welches besagt, dass ich für Einsätze bezahlt freizustellen bin, noch im Sinne der Gleichbehandlung mit Kollegen ohne Gleitzeit.

Weiß hier jemand Rat??

2.40403

Community-Antworten (3)

M
Moreno

16.06.2016 um 16:48 Uhr

,,Leitfaden zur Freistellung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes im öffentlichen Dienst" Land Rheinlandpfalz

Habe das zu diesem Thema gefunden kannst ja mal googeln da kann es schon dazu kommen, dass die Kollegen mit Gleitzeit Nachteile haben. Vielleicht könnt Ihr dies ja auch mal mit dem AG besprechen und eine Sonderregelung für die Feuerwehrmänner treffen.

N
nordsite

16.06.2016 um 16:57 Uhr

Hallo,

danke für die Antwort... Aber dreh und Angelpunkt ist hier (m.E.) die Kernarbeitszeit. Mir geht es ja gerade darum, wie es OHNE Kernarbeitszeit aussieht.

Viele Grüße

E
Ernsthaft

16.06.2016 um 23:44 Uhr

Wenn es nach dem LAG Berlin-Brandenburg geht, sieht es sehr gut aus. (06.09.2007 (26 Sa 577/07)

Das BAG dagegen meint mit dem Revisionsurteil vom 22.01.2009 (Az.: 6 AZR 78/08) allerdings, dass dieses nur dann geht, wenn man sich vorher mit dem Feuer über dessen Aufflammen geeinigt hat -:(

Schau dir bitte zuerst die LAG-Entscheidung und erst dann die des BAG an. Dann dürfte deutlich werden, dass hier ein BR gefragt ist, für solche Fälle betriebliche Regelungen zu treffen. Gibt es einen, ist er bei der hier dann zwingenden BV sowieso mit im Boot.

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