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Urlaubsplanung und Mitteilung an den AG

S
seelchen
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

eine Kollegin von uns soll bis zum 31.10.12 mitteilen, wann sie im kommenden Jahr in Urlaub gehen möchte. Wie können wir ihr helfen?

Viele Grüße

seelchen

2.232012

Community-Antworten (12)

W
wölfchen

01.11.2012 um 16:05 Uhr

. . . indem Ihr ihr einen Kalender für 2013 borgt ;-) nee, nee, mal Spaß beiseite: wo liegt denn das Problem? Soll nur sie alleine die Planung abgeben, oder worin seht Ihr eine Benachteiligung?

L
leserin

01.11.2012 um 16:24 Uhr

Gibt es mitbestimmte Urlaubslisten?

Zu diesem Zeitpunkt schon den gesamten Urlaub fest verplanen und eintragen ist nicht OK. Denn die AN wissen zu diesem Zeitpunkt wohl noch nicht das was wann, auch weil es zu diesem Zeitpunkt noch keine Urluabskataloge für die 2 Jahreshälfte 2013 gibt.

Also, also BR die MB einfordern und zum Wohl der Koll. handeln.

W
wölfchen

01.11.2012 um 16:42 Uhr

. . . bei allem guten Willen, den Kolleginnen zu helfen, aber der Verweis auf die nicht vorhandenen Urlaubskataloge steht m.E. auf sehr tönernen Füßen. Das Urlaubsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31.Dezember. Bei einer Mannschaft von vielleicht 40 MA muss einfach ein Plan her, um den Personaleinsatz über das ganze Jahr planen zu können und wenn man dazu in Betracht zieht, dass das Prozedere zur Erstellung eines solchen Planes auch Zeit braucht - Urlaubswünsche sammeln, eintragen in die Urlaubswunschliste und versuchen im Team Einigung zu erzielen, dann die Liste zum Vorgesetzten und zum Betriebsrat und wenn es da irgendwo hakt, ist der 1.Januar ganz schnell ran. Ich persönlich halten den Termin 31.10. für die Abgabe von Urlaubswünschen für das Folgejahr durchaus angemessen, wenn man Streit und Zank im Vorfeld vermeiden will . . .

P.S.: die Kolleg/innen, die es am 31.10. nicht wissen, wie sie Urlaub nehmen möchten, wissen das nach unserer Erfahrung auch am 31. Januar nicht . . .

O
ohnewissen

01.11.2012 um 16:57 Uhr

Mal abgesehen davon, dass der 31.10. bereits Vergangenheit ist... Betrifft es nur eine Kollegin? Oder sind alle gleichermaßen betroffen? Wo liegt das Problem den Urlaub jetzt schon einzureichen? Ist es evtl. möglich im Nachhinein die Urlaubstermine (nach Absprache) bei Euch zu ändern?

L
leserin

01.11.2012 um 18:15 Uhr

wölfchen

Dann gehe doch einmal nun in ein Reisebüro und versuche einen urlaub für den Herbst 2013 zu buchen. Die werden dir dann sagen, dass es genau wegen der fehlenden Kataloge/Angebote noch nicht geht.

Fazit: Das Ansinnen des AG widerspricht dem Bundesurlaubsgesetz, dass die Wünsche des AN zu beachten sind, sofern dringende betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen

S
seelchen

01.11.2012 um 18:25 Uhr

Es handelt sich um eine Gruppe von drei Kollegen. Daher ich finde den 31.10.12 früh. Es hat anscheinend auch keiner schulpflichtige Kinder

N
Nubbel

01.11.2012 um 18:46 Uhr

warum regelt ihr das problem dann nicht?

G
gironimo

01.11.2012 um 18:51 Uhr

Ein Blick in das Gesetz hilft: § 87 Abs.. 1 Nr.5 BetrVG

Der AG kann nicht einseitig Regeln für den Urlaub erstellen.

H
Hoppel

01.11.2012 um 19:47 Uhr

Den einzig hilfreichen Hinweis auf eine mögliche Lösung hat gironimo gegeben. Und wölfchens Ausführung ist beizupflichten.

Abgesehen davon, ist es in sehr vielen Betrieben üblich, dass eine Urlaubsplanung für das Folgejahr bereits Ende Oktober / Anfang November erfolgt. Sollte man auch mal bedenken, dass der neue Jahresanspruch 2013 schon kurz vor der Tür steht und/oder dass der Urlaub auch mit dem etwaigen Partner abgestimmt werden muss.

@ seelchen

Was können diese drei Kollegen dafür, dass sich eine Kollegin nicht entscheiden kann, wann sie im nächsten Jahr Urlaub machen möchte? :-) Auch spielt es für die Urlaubsplanung zunächst einmal nur eine untergeordnete Rolle, dass diese drei Kollegen ev. keine schulpflichtigen Kinder haben.

@ leserin

Es ist doch völlig an den Haaren herbei gezogen, dass das Ansinnen des AG dem Bundesurlaubsgesetz widerspricht. Außerdem muss eine betriebliche Urlaubsplanung sicher nicht berücksichtigen, wann die Kataloge der Reiseanbieter erscheinen.

N
Nubbel

01.11.2012 um 20:06 Uhr

hoppel, dein altes alterego kannst du auch nicht verbergen

W
Watschenbaum

02.11.2012 um 00:53 Uhr

ich sehe hier gar kein Problem

der AG will, daß man ihm die Urlaubswünsche bis zum 31.10. mitteilt ?

wenn man welche hat, okay, kann man sie ja angeben,wenn nicht , auch okay, gibt man halt nichts an

der Urlaub verfällt deswegen nicht, man hat auch nicht mehr oder weniger Recht, seinen Urlaub zu bekommen, wie andere

wer bestimmte Termine wahrnehmen will, hat natürlich dann den Vorteil, schon frühzeitig eine Genehmigung zu erhalten, wer später kommt, muß unter Umständen sehen, was übrig bleibt.........

wichtig: wann sollen denn die angegebenen Urlaubstermine genehmigt werden bzw. als genehmigt gelten ?

diese Frage erscheint mir viel wichtiger, als die nach dem Zeitpunkt, wann sie der AN angeben soll

N
Nubbel

02.11.2012 um 09:24 Uhr

welch grandiose diskussion........

seelchen mutiere zu charakterchen und macht ne bv urlaub, da regelt ihr dieses thema für den ganzen betrieb. und gut ist es.

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