Rufbereitschaft bei Brückentagen
Dieses Jahr beabsichtigt das Unternehmen am 27 und 28. Dezember Brückentage zu machen, d.h. es ist für alle geschlossen. Wie verhält sich dass mit denjenigen die Rufbereitschaft (einschließlich einer festgelegten ZeitFrist um beim Fehlerfall da zu sein) haben. Urlaub scheidet ja hierbei aus. Kann mich mein AG verpflichten, an diesen Tagen Flexzeit, also Zeitausgleich zu nehmen?
Community-Antworten (1)
29.10.2012 um 14:21 Uhr
Habt Ihr darüber eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen? - Ratsam!
Wie handhabt Ihr an den Wochenenden die Rufbereitschaft?Oder an den gesetzlichen Feiertagen?
Meine Meinung: Rufbereitschaft muß irgendwo ausgeglichen werden - man kann schließlich nichts planen!
Bei uns werden Rufbereitschaften/Alarmdienste mit einer Pauschale honoriert und bei tatsächlichem Einsatz gibt es noch die tatsächlichen Stunden + Fahrgeld. Und es lohnt sich nicht!
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