Dieses Jahr beabsichtigt das Unternehmen am 27 und 28. Dezember Brückentage zu machen, d.h. es ist für alle geschlossen. Wie verhält sich dass mit denjenigen die Rufbereitschaft (einschließlich einer festgelegten ZeitFrist um beim Fehlerfall da zu sein) haben. Urlaub scheidet ja hierbei aus. Kann mich mein AG verpflichten, an diesen Tagen Flexzeit, also Zeitausgleich zu nehmen?