Erstellt am 29.10.2012 um 10:55 Uhr von rechtbekommen
§87 Arbeits und Gesundheitsschutz
Erstellt am 29.10.2012 um 11:39 Uhr von Rattle
Hallo,
hier müßte die Arbeitsplatzverordnung greifen.
MFG
Erstellt am 29.10.2012 um 12:58 Uhr von gironimo
.... aber auch §§ 3 ff ArbSchG dürften zum Auftakt schon ausreichen.
12 Stunden an der Pforte? Ist die Tätigkeit mit dem Arbeitszeitgesetz gedeckt?
Erstellt am 29.10.2012 um 13:42 Uhr von meckerziege
Alles okay - kurzfristig:
Auf Kosten des AG warme Klamotten + Heizlüfter, sowie warme Getränke!!
Und ansonsten, wenn AG zickig wird: Amt für Arbeitsschutz!
Erstellt am 01.11.2012 um 13:08 Uhr von Marsu
Bei uns hatte es geholfen, erst den Betriebsarzt, und dann die Berufsgenossenschaft zu informieren ... die Umsetzung der Lösung hat dann zwar etwas gedauert, weil der Eigentümer des Gebäudes sich bockig gestellt hatte, aber dann hatten wir einen einigermaßen zuggeschützten Glaskasten um den Tresen, und einen Radiator, den der Kollege bei Bedarf anstellen kann.