Hallo ihr Wissenden!

ich habe da mal eine komplizierte Frage an euch. Es geht um die Entgeldfortzahlung im Krankheitfall. Wir hatten einen TV. Dieser TV wurde gekündigt und es kam ein neuer TV. In diesem neuen TV ist der Bestandsschutz für alle Stammarbeitnehmer geregelt, wer zum Startzeitpunkt des neuen TV bereits angestellt war. Wer also gestern als Stammarbeitnehmer 12 Euro die Stunde bzw. das Gehalt für 168 Stunden im Monat bekam, bekommt die auch weiterhin mit dem neuen TV, nämlich als nicht anrechenbare Zulage zu dem neuen tariflichen Regelwerk, für die Nachtzuschläge, Feiertagszuschläge und Sonntagszuschläge bekommen die Stammarbeitnehmer aber nur die 8 Euro als Berechnungsgrundlage berechnet, wie es auch die Neueingestellten Kollegen bekommen. In dem neuen TV bekommen nun alle neu eingestellten nur noch 8 Euro die Stunde bzw. das entsprechende Gehalt bei einem 168 Stundenmonat.

Nun war ein Kollege 4 Wochen krank, der zum Startzeitpunkt des neuen TV bereits bei uns beschäftigt war, also 12 Euro die Stunde als Grundgehalt bekommt, die aber als 8 Euro Stundenlohn + 4Euro Besitzstandszulage aufgegliedert ist. Nach Durchsicht seiner Abrechnung stellte der Kollege fest, das der AG ihm nur die 8 Euro als Lohnforzahlung berechnete und ihm nun dadurch etwa 700 Euro brutto fehlen, was etwa 400 Euro netto wäre.

Bei Nachfrage bei unserer TK erfuhren wir nun, das dies so im TV geregelt ist und der AG das Gehalt ohne die Besitzstandszulage bezahlen braucht wenn ein AN krank ist, also im Krankheitsfall nur 8 Euro, kommt der AN arbeiten gibt es 12 Euro. Mal abgesehen das wir vom Glauben abgefallen sind, stellt sich für uns nun die Frage, dürfen die das wirklich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz? Ich meine Nein da es sich hier und Grundgehaltszahlungen und um keine Zuschläge oder der gleichen handelt.

Wie seht ihr das? Urteile dazu wären sehr, sehr nett von euch! Danke!