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Gesundheitschutz der Nichtraucher im Betrieb

T
takkus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe KollegenInnen,

in unserer Firma wird eine Raucherecke neu eingerichtet. Zum Leidwesen einer nichtrauchenden Kollegin ziemlich vor ihrem Bürofenster. Da auch ich aktiver Nichtraucher bin, habe ich vollstes Verständniss über die Aufregung , daß sie bei geöffnetem Fenster Passivraucher sei. Hben wir als Betriebsrat hier irgendwelche Handlungsmöglichkeiten?

Danke für die Hilfe

4.383012

Community-Antworten (12)

G
gironimo

24.10.2012 um 11:29 Uhr

Ordnung des Betriebes (§ 87 BetrVG). Der BR bestimmt über die Raucherecke mit.

K
Kulum

24.10.2012 um 11:34 Uhr

Auch wenn s nicht zum Thema gehört, wie kann man denn aktiv etwas nicht machen? ;-)

T
takkus

24.10.2012 um 11:46 Uhr

@Kulum

Kleines Wortspiel zum Tagesbeginn........

R
rkoch

24.10.2012 um 12:02 Uhr

Die Sache mit dem Rauchen vor einem Bürofenster ist ein leidiges Thema...

Grundsätzlich gilt: Das rauchen im Freien, egal wo, kann vom AG nicht verboten werden, da (so die Rechtsmeinung) eine Belästigung anderer AN im Freien grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.

Natürlich gibt es bei "grundsätzlich" immer Ausnahmen von der Regel. Die müssen aber real und nachvollziehbar sein. Rauch an einer ausgewiesenen Essecke im Freien wird wohl kaum "keine anderen AN belästigen". Für den Fall wäre quasi zu beweisen, dass der Rauch tatsächlich durch das offene Fenster ins Innere des Gebäudes zieht. Die theoretische Möglichkeit reicht nicht um dem AG die Pflicht aufzuerlegen eine andere Rauchecke zu suchen, vor allem dann nicht, wenn damit Kosten verbunden sind, z.B. um einen errichteten Unterstand umzusetzen.

T
takkus

24.10.2012 um 12:14 Uhr

@rkoch

Das der Rauch ins Gebäude zieht, kann ich beeiden: bis jetzt ist die Raucherecke unmittelbar neben unserem Fenster und es ist kaum möglich, hier bei geöffnetem Fenster zu arbeiten. Verlegt wird die Raucherecke übrigens, weil sich sie direkt neben einem 30000 Liter Sauerstefftank befindet. Die Frage ist ja auch, kann man hier mit dem Gesundheitschutz der Nichtraucher argumentieren....

H
Hoppel

24.10.2012 um 12:52 Uhr

@ takkus

Google mal BAG 1 AZR 499/98

L
Lexipedia

24.10.2012 um 13:23 Uhr

@Hoppel Das Urteil ist wohl ein wenig zu alt. Siehe dir mal die Arbeitsstättenverordnung - sie ist inzwischen geändert worden. Auch im Punkt Rauchen.

§ 5 Nichtraucherschutz (1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

siehe auch: http://www.abc-recht.de/topthemen/gesetze/nichtraucher.php

G
gironimo

24.10.2012 um 13:26 Uhr

Natürlich trifft es das Schutzbedürfnis der Nichtraucherin im Büro, wenn der Qualm durchs Fenster kommt. Beweisen kann man das ja schon so einfach, indem man mal den Chef in den Raum bittet und mal richen läßt, wenn draußen geraucht wird (Man muss ja nicht gleich eine Raumluftanaylse vorlegen).

Es geht ja auch nicht darum, den Rauchern im freien das Rauchen zu verbieten, sondern um die Frage des "wo". Und da kann der BR mitbestimmen.

R
rkoch

24.10.2012 um 13:48 Uhr

Verlegt wird die Raucherecke übrigens, weil sich sie direkt neben einem 30000 Liter Sauerstefftank befindet.

Wer ist denn auf DIE kranke Idee gekommen die Raucherecke überhaupt in die Nähe eines Sauerstofftanks zu legen? Schon mal was von den Gefahrstoffkennzeichnungen von Sauerstoff gehört? Was hat eine Zigarette auch nur in der Nähe eines als "Brandfördernd" klassifizierten Stoffs verloren?

Wer DAS veranlasst hat, gehört vor einen Kadi, und sonst nirgends hin.

T
takkus

24.10.2012 um 15:50 Uhr

@rkoch

Der damalige Leiter Techn. Managemant war starker Raucher. Als dann in de Gebäuden nicht mehr geraucht werden durfte, wurde er vom ArbG beauftragt, einen Standort für eine Raucherecke im Freien zu finden. Er antwortete dem ArbG nach kurzer Zeit, seine Prüfungen haätten ergeben, Daß man den Raucherplatz dort einrichten könnte. Der ArbG vertraute ihm und ließ dort die Raucherecke errichten. Bei einer Brandschutzbegehung durch die Feuerwehr wurde dies nun bemängelt. Der ehemalige Ltr. TechMan kann nicht mehr belangt werden.... von Niemandem

R
rkoch

24.10.2012 um 16:43 Uhr

... Geil... Ich würde mir mal Eure SiFa oder den Gefahrgutbeauftragten zur Brust nehmen. Besonders ernst scheinen sie ihren Job ja nicht gerade zu nehmen. Wenn ich da daran denke was da bei uns abgegangen wäre....

W
Watschenbaum

24.10.2012 um 17:41 Uhr

habt ihr denn einen besseren Platz für diese Raucherecke ?

ansonsten greift hier m.E. auf jeden Fall der Nichtraucherschutz so daß man entweder diese Raucherecke baulich so gestaltet, daß der Rauch kontrolliert in eine unbedenkliche Richtung abzieht oder die betroffenen Arbeitsplätze durch Maßnahmen schützt, nicht eingenebelt zu werden, wenn man mal die Fenster öffnet

tja, die armen Raucher -

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