Erstellt am 17.03.2007 um 10:17 Uhr von Kölner
@fisch
Wieso? Ich finde das klasse...
Zumal: Je nachdem wie der Raucher sich verhält kann er sich ja "entdiskriminieren"!
Erstellt am 17.03.2007 um 10:30 Uhr von fisch
Hi Kölner !
Vom Prinzip her hast Du ja nicht Unrecht. Aber wo fangen wir an wo hören wir auf.
Nächstes Jahr sind es die Dicken dann die Farbigen usw.....
Wo kommen wir denn da hin wenn der AG seinen Angestellten so "Entgegenkommt".
Hauptsache ist doch das der Laden läuft ohne den Betriebsfrieden zu stören..
Erstellt am 17.03.2007 um 10:33 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
es soll Raucher geben, von denen der Chef gar nicht weiss, dass sie zu der dampfenden Brigade gehören....
von der gegenseitigen Spitzelei, die dann beginnen würde, mal ganz abgesehen!
"Pst... hast du gesehen, wie der die Kippe gerade ausgedrückt hat?"
"Der hat doch auch einen Tag mehr Urlaub..."
Erstellt am 17.03.2007 um 11:27 Uhr von Torsten341
Nichtraucher dürfen Sie bevorzugen
Sie geraten in Konflikt mit dem AGG, falls Sie z. B. die Gehälter jüngerer Mitarbeiter stärker erhöhen als die von älteren. Sie können aber Nichtraucher gegenüber Rauchern bevorzugen, indem Sie nur noch Nichtraucher einstellen, Nichtrauchern mehr Gehalt zahlen oder 2 Tage Sonderurlaub gewähren. Dies verstößt nicht gegen das Antidiskriminierungsgesetz, erklärte EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla am 7. August 2006 auf Anfrage.
Erstellt am 18.03.2007 um 12:03 Uhr von wolle1
Der AG kann dies , da er mit dem "Ausgleich für durch "Rauchpausen" entstehende Ausfallzeiten" die Diskriminierung der Nichtraucher minimiert.
Diese Argumente wurden schon mehrfach bei Diskussionen verwendet. (TV, Radio)
Ich persönlich kann nicht verstehen, warum mit solchen Massnahmen der Betriebsfrieden gefährdet wird. Es ist alles Ansichtssache und durch die öffentliche Diskussion beeinflusst. der AG hat doch auch die Möglichkeit ein generelles Rauchverbot zu erlassen, was ihn zudem nichts kosten würde.
Mit kollegialem Gruss
wolle1