Gesundheitsschutz, einzelner ArbN
Hallo ihr Lieben,
ich hätte da mal eine Frage bzgl. des MBR beim Arbeits- und Gesundheitschutz nach § 87.
Ein Kollege aus unseren Betrieb hat beim BR einen Antrag eingereicht, dass er aufgrund der körperlichen Belastung die er in einer unserer Abteilungen ausgesetzt ist, nicht mehr in dieser alleine eingeteilt werden möchte, sondern nur noch als Unterstützung im Rahmen einer Zweitbesetzung und das auch nur eine bestimmte Anzahl im Monat.
Es handelt sich um unsere Leergutabteilung in unserer sehr stark frequentierten Supermarktfiliale.
Er hat in dem Antrag explizit darauf hingewiesen, dass er bereits mit seinem direkten Vorgesetzen und mit unserem Chef darüber gesprochen hat, aber bisher hat sich nichts getan und er wird immer noch mehrmals im Monat und das alleine in der Abteilung eingeteilt. In seinem Antrag hat er außerdem geschrieben, dass er aufgrund seines HWS-Syndroms bereits früher aus der Leergutabteilung rausgenommen werden wollte, was auch einige Zeit geklappt hat, aber jetzt nicht mehr. Das HWS-Syndom liegt bei dem Kollegen natürlich noch immer vor (wird nicht verschwinden) und verständlicherweise ist er mehr und mehr frustiert, dass auf ihn und explizit seinen Gesundheitszustand keinerlei Rücksicht genommen wird.
Können wir als BR dem Kollegen irgendwie helfen? Ich dachte dabei zunächst eher nicht, weil das für mich eher individualrechtlich erscheint, aber vielleicht kann man das "Pferd von hinten aufzäumen" und über die MB in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einen Hebel finden?!
Herzliche Grüße,
roreuka
Community-Antworten (4)
12.11.2022 um 00:34 Uhr
Ich habe leider keine Zeit, Dir heute diese Frage sachgerecht zu beantworten. Gib das mal bei Gooogle ein. Dort erhälst Du garantiert eine spezifizierte Antwort.
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12.11.2022 um 12:09 Uhr
Was der BR machen kann ist dies beim AG anzusprechen aber dirigieren kann er nichts.
12.11.2022 um 15:20 Uhr
Ist der Kollege schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten Menschen durch die Agentur für Arbeit gleichgestellt??
14.11.2022 um 09:26 Uhr
Der Betriebsrat kann ein BEM anregen, um Erkrankungen und damit einhergehenden Arbeitsausfällen des Kollegen zuvorzukommen. Im Rahmen dieses BEM können Maßnahmen vereinbart werden um den Kollegen zu entlasten.
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