Erstellt am 17.11.2005 um 18:14 Uhr von packer
hi conny,
nach dem unten aufgeführten urteil des LAG der § 87 BetrVG...
Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Organisations- und Fürsorgepflicht
nicht nur gehalten, die Arbeitsräume und Arbeitsgeräte in zumutbarem
Rahmen gesundheitsverträglich zu gestalten. Er muss
aufgrund seiner Schutzpflicht gegenüber seinen Mitarbeitern in zumutbarem
Rahmen auch dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmer
des Betriebs gegen von anderen Mitarbeitern ausgehende oder doch
ernsthaft zu besorgende Gefahren für Leib und Gesundheit geschützt
werden. Zu den danach u. U. gebotenen Schutzmaßnahmen
kann auch ein zur Abwendung nennenswerter Gesundheitsgefahren
gebotener Schutz gegen „Passivrauchen“ gehören.
Soweit der Erlass eines Rauchverbots nicht ausnahmsweise eine arbeitsnotwendige
Maßnahme darstellt, ist der Arbeitgeber in Betrieben,
für die ein Betriebsrat errichtet ist, nicht berechtigt, einseitig ein
Verbot normalen Tabakrauchens während der Arbeitszeit aus Gründen
des Schutzes für Nichtraucher ohne Einwilligung des Betriebsrats
anzuordnen.
Jeder Arbeitnehmer muss im Rahmen einer betrieblichen Gemeinschaft
normale und übliche Beeinträchtigungen, wie sie das Zusammenleben
und die Zusammenarbeit einer größeren Anzahl von Menschen
unterschiedlicher Art mehr oder minder unvermeidlich mit sich
bringen, hinnehmen. Es ist Aufgabe der betriebsverfassungsrechtlichen
Organe, einen angemessenen Ausgleich unterschiedlicher
Wünsche und Belange innerhalb der Belegschaft durch kollektive
Regelungen zu gewährleisten. Übertriebene Rechthaberei und Intoleranz
haben dabei gegenüber dem Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit
zurückzutreten, das auch im Verhältnis der Mitarbeiter untereinander
gilt.
LAG München 27.11.1990 – 2 Sa 542/90 = BB 1991, 624 = NZA 1991, 521
is nur LAG aber ich finde es schlüßig...
Gruß,
Packer
Erstellt am 17.11.2005 um 18:30 Uhr von Conny
Danke Packer, muss es mir erst genau zergehen lassen Conny
Erstellt am 20.11.2005 um 21:12 Uhr von Akira
Hallo Conny
empfehle folgenden link:www.ra-kotz.de/rauchen2.htm
hat uns geholfen.
Erstellt am 21.11.2005 um 10:39 Uhr von Conny
Hallo Akira!Danke für Deinen Tipp, hab die Seite gefunden und ausgedruckt,ist sehr hilfreich .
Danke Conny