W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzzeitig eine 6Tage Woche einführen in einem Saisonbetrieb!!!möglich??

R
rosali
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, für ein paar Tipps wie so etwas eventuell bei euch gehandhabt wirde wären wir dankbar.

Folgender Fall: Wir sind ein Saisonbetrieb und sind mommentan an der Spitze angelangt. wir schaffen es Trotz Einführung von 3-Schicht und SA-Arbeit(Bis ein Uhr,Einschicht) nicht, unsere Aufträge die wir haben zu erfüllen.

Jetzt kommt die Frage von der Geschäftsführung: Sie würde gerne für 4 Wochen am Sa einen zusätzlichen vollen Arbeitstag einführen, "2Schicht", um die Aufträge erfüllen zu können. würde für jeden MA eine 6 Tage Woche ergeben.4 Wochen lang!!

Hier die grundsätzlichen Fragen:

1.wie würdet ihr hier verfahren? 2.ist dies überhaupt möglich einzuführen(Saisonbetrieb)?? 3.Arbeitszeitgesetz usw.!? 4.wie viel Samstagsaufschlag wäre hier rauszuholen? 5.wäre dies dann erzwinbar, also ein muss für die MA, oder würde dies alles auf Freiwilliger Basis bestehen??

Vielen Dank für euern rat

1.52808

Community-Antworten (8)

G
gironimo

23.10.2012 um 11:17 Uhr

Ich stimme Mundwerker zu und möchte noch einmal den Hinweis auf den Tarifvertrag unterstreichen. Es wäre zu prüfen, ob bei den Zuschlägen der Tarifvorbehalt im Sinne des § 77 Abs 3 BetrVG gilt.

Möglicher Weise sind ja da die Zuschläge bzw. Ausgleich auch schon geregelt

K
Kulum

23.10.2012 um 11:39 Uhr

Na, wenn wir schon auf §77(3) hinweisen, dann müssten wir den Überstundenzuschlag ganz knicken. Weil da heißt es "...durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden..." Aber egal, der Chef will die Mehrarbeit, dann darf er ruhig auch ein wenig bluten.

Im übrigen sehe ich das etwas anders als Mundwerker. Sicher ist eine gute Auftragslage etwas feines. Aber die Grenze zur Überlastung ist fließend. Die Kapazitätsplanung bei eurem Chef scheint mir eher schrottreif, als BR könnte man auch Einstellungen anregen.

Ein weiteres Problem sehe ich evtl mit den Ruhezeiten. Je nachdem, wie eure Schichtrotation aussieht. Der Sonntag ist grundsätzlich arbeitsfrei zu halten. Macht 24h plus 11h Ruhezeit macht 35h die arbeitsfrei sein müssen, sonst gilt der Sonntag als nicht gewährt und ein Ersatzruhetag muss her, der binnen zwei Wochen zu gewähren ist. Ich kenne euer Schichtsystem nicht, so aus dem stehgreif würde ich behaupten, bei Vorwärtsrotation dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

R
rosali

23.10.2012 um 11:45 Uhr

Zur Info: !!wir sind nicht Tarifgebunden!!kein tarifvertrag.. Und freiwillig würden die MA dies auch nicht mitmachen.. unsere Abteilungsleiter(da hab ich die Stimmung schon mal abgefragt) haben direkt gesagt dass machen sie nicht mit.. darum fragen wir hier nach Rat. weil zwingen wollen wir ja auch niemand.. @Kulum wir haben normale Wechselschicht.. heißt die Spätschicht würde am sa dann bis 10Uhr arbeiten und müsste am Mo wieder um sechs uhr anfangen

K
Kulum

23.10.2012 um 12:17 Uhr

"Spätschicht würde am sa dann bis 10Uhr arbeiten und müsste am Mo wieder um sechs uhr anfangen"

Und damit habt ihr dann IMHO doch ein Problem die Ruhezeit einzuhalten. Für §77(3) ist unerheblich ob tatsächlich ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Mehrarbeitszuschläge werden üblicherweise durch TV geregelt und unterliegen damit dem Tarifvorbehalt des §77(3) BetrVG. Aber, wo kein Kläger, da erstmal auch kein Richter.

Ich kann die Stimmung euer AN durchaus verstehen. Soll der Chef sich überlegen, wie er seinen Leuten (und natürlich euch als BR) die Mehrarbeit trotzdem Schmackhaft macht - unter Einhaltung der geltenden Gesetze. Bei Verstoß dürftet ihr eh nicht zustimmen. Schau dir Mal die §§9,10+11 ArbZG an. Und weil dazu gehört (steht aber glaube auch innerhalb eines der drei §§) §5 ArbZG

R
rosali

23.10.2012 um 16:55 Uhr

@Kulum könntest du mir das bitte genauer erläutern mit den 35 Arbeitsfrei. 11 std bis zur nächsten schicht weiß ich 24 std sonntags frei weiß ich auch.. aber wenn ich die 24 std frei hab, warum werden die 11std Ruhezeit nochmals drauf gezählt dass es über den Sonntag dann 35 sein müssen? steht dass genau so auch irgendwo?? hab schon nachgelesen aber find keine Verbindung dass es dann 35 std sein müssen.. ist nämlich ein super Tipp

K
Kulum

23.10.2012 um 18:14 Uhr

jo, §11 Abs.4 ArbZG

Die Sonn- oder Feiertagsruhe des §9 (ArbZG) oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 (§11 Abs.3 ArbZG) ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach §5 (ArbZG) zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Wenn du alles was ich in Klammern geschrieben habe rausnimmst, hast du den genauen Wortlaut des §11 Abs.4 ArbZG Ich hoffe ihr habt irgendwo ein kommentierte ArbZG rumstehen, das wäre jetzt etwas viel Text. Der zweite Halbsatz öffnet zwar schon Möglichkeiten die 35 stündige Ruhezeit zu kürzen, das ist allerdings eher im engen Rahmen zu sehen. Bei kontinuierliechen Schichtplänen soll zB ermöglicht werden Samstag Spätschicht bis 22.00 und dann Montag Frühschicht ab 6.00. Aber, bei kontinuierlichen Schichtplänen, nicht um Mehrarbeit unendlich auszudehnen. Im übrigen ist Die 11 stündige Ruhezeit im Anschluss an eine Schicht zu gewähren, so dass grundsätzlich am Samstag um 13.00 Schluss sein müsste mit Sonderleistungen, es sei denn in eurer Branche darf die 11 stündige Ruhezeit nach §5 Abs.3 ArbZG sowieso gekürzt werden. Davon würde ich aber erstmal nicht ausgehen.

B
blackjack

23.10.2012 um 18:39 Uhr

rosali, #Wir sind ein Saisonbetrieb#

Dann solltet ihr euch mit § 15 ArbZG auseinandersetzen.

R
rosali

24.10.2012 um 09:04 Uhr

vielen dank für die Infos. hat mich echt weitergebracht gruß

Ihre Antwort

Verwandte Themen

5 oder 6 Arbeitstage pro Woche

Älter

Hola Amigos, wir brauchen euren Rat. Wir sind ein Versandhandel und in der Abteilung Kundenservice arbeiten unsere Kolleginen als Teilzeitbeschäftigte im durchschnitt 20,5 STd. die Woche.Sie haben a

Krankheit am Samstag

Älter

Laut Monatsplan musste ich am Samstag arbeiten (6Tage-Woche) dafür hätte ich den Montag Ausgleichstag gehabt. Nun war ich aber die 6Tage-Woche krank auch Samstag. Am Montag wurde ich zur Arbeit zitier

Einladung eines Ersatzmitgliedes bei kurzzeitigen Hinderungsgrund?

Älter

Hallo Ihr Wissenden Ich hab da noch klärungsbedarf in Sachen Einladung eines Ersatzmitgliedes. Eingeladen wird auf jeden Fall bei Zeitweiligen Gründen, wenn das ordentliche Mitglied absagt aus diese

Gesetzlicher Feiertag - muss dafür auch Urlaub beantragt werden?

Älter

Dienstleistung Flughafen:24Stunden 6Tage Woche Wir haben einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen wird gerechnet 6Tage arbeiten 2Tage frei. Die Frage:Müssen Wir auch für gesetzliche Feiertage Urlaub beant

Freigestellter Betriebsrat - Darf ich mich als BR-Mitglied kurzzeitig (stundenweise) von der Arbeit freistellen lassen oder kann der AG mir die Freistellung verweigern weil wir im BR bereits "dauerhaft" freigestellte BR-Mitglieder haben?

Älter

Bin neues BR Mitglied und habe eine grundsätzliche Frage Wir haben mehrere dauerhaft freigestellte BR-Mitglieder und die haben sich die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt. Darf ich mic