W.A.F. LogoSeminare

Einladung eines Ersatzmitgliedes bei kurzzeitigen Hinderungsgrund?

M
mcedeka
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr Wissenden Ich hab da noch klärungsbedarf in Sachen Einladung eines Ersatzmitgliedes. Eingeladen wird auf jeden Fall bei Zeitweiligen Gründen, wenn das ordentliche Mitglied absagt aus diesen Gründen:

a: Tatsächlichen Gründe. Elternzeit, Krankheit, Kuraufenthalt, Mutterschaftsurlaub, Urlaub, Teilnahme an einem Seminar, Wehr- oder Zivildienst.

b: Rechtlichen Gründe. Wenn eine Angelegenheit beraten oder beschlossen werden soll, die seine persönliche Rechtsstellung als Arbeitnehmer, also z. B. eine Kündigung oder Versetzung, oder als Betriebsratskollege (Beispiel: Ausschlussantrag) betrifft.

Das ist soweit ok oder?

Jetzt meine Frage. Wie sieht das bei kurzzeitigen Hinderungsgrund aus?? Ich finde nichts konkretes wie diese Gründe aussehen. Klar aus Persönlichen Gründen (Keine Lust zur Sitzung, hohes Arbeitsaufkommen, Freizeit) gilt nicht, da lade ich kein Ersatzmitglied ein. Aber welche Gründe Sind Zwingend für ein Ersatz??? z.B. Arztbesuch und dann??? Habt Ihr da irgend eine (Gesetzliche) Richtlinie, oder entscheidet Ihr aus den Bauch? Und wie kurzzeitig ist kurzzeitig, 10 Minuten vor der Sitzung?

Ziemlich blöde Fragen, aber wenn es um Beschlüsse geht die nachher anfechtbar sind.....

Danke im Voraus.

1.05005

Community-Antworten (5)

P
pemahu

25.02.2014 um 09:55 Uhr

b) ist eh klar. Im Standardfall gilt auch das, was Du bei a) schriebst, aber hier gibt es teils Ausnahmen, z.B. bei Urlaub oder bei Arbeits-, aber nicht Dienstunfähigkeit durch Krankheit kann der BR teilnehmen (muss aber rechtzeitig Bescheid sagen, dass Ihr kein Ersatzmitglied laden sollt).

Ansonsten gilt, was das Mitglied verlautet, ihr habt nicht bis ins Detail nachzuforschen., Z.B. bedeutet für uns "kann nicht kommen", aber keine konkrete Antwort auf Nachfrage, was der Grund ist (außer: ja, in der Firma bin ich), dass dies sicher keinen Grund für ein Nachrücken ist. Untertägige kurzzeitige Nichtanwesenheit würde ich ebenfalls so sehen, also den Standartdarztbesuch - aber da muss im Endeffekt aus dem Bauch entschieden werden.

PS: Gefunden haben wir auch nichts konkretes, das was ich Dir schreibe ist pragmatisch, nicht juristisch fundiert!

M
mcedeka

25.02.2014 um 20:19 Uhr

Danke für Deinen Beitrag, Ich bin der Meinung das es nicht in das Belieben unserer BR-Kollegen gestellt ist, ob sie an Sitzungen teilnehmen oder nicht. Ich denke die Teilnahme ist grundsätzlich Pflicht. Da bin ich schon ziemlich Streng. Soweit ich informiert bin, muss sich ein Mitglied (unter angaben der Gründe) ordentlich Abmelden. Natürlich können sich die Kollegen alles mögliche (oder unmögliches) ausdenken, was ich natürlich nicht nachprüfe (ich bin ja nicht FBI oder die Polizei). Sollte es in solchen fällen zur Anfechtung kommen schiebe ich den Schwarzen Peter dem Kollegen zu, der dann beweisen muss das seine angaben auch Richtig wahren! Nur schade das es in diesen fällen keine eindeutigen Richtlinien gibt, und man sich so etwas wie eine Grauzone begibt, ob es jetzt gerechtfertigt ist ein Ersatzmitglied Einzuladen oder nicht.

Wäre es nicht sinnvoll für sich selber und dem Gremium eine Art Richtlinie zu schaffen (Geschäftsordnung) damit jeder weiß, wann ein Ersatzmitglied (Kurzzeitig unter jenen oder welchen Gründen) Geladen wird oder nicht. So entstehen weniger Missverständnisse und es bleibt Rechtlich gesehen in einem überschaubaren Rahmen und erhöht noch einmal das Pflichtbewusstsein. Danke und Gruß

S
Snooker

25.02.2014 um 21:12 Uhr

@mcedeka Bei Mathe hätte ich jetzt gesagt das ist die Umkehrrechnung zur Überprüfung ob das Ergebnis richtig ist, wie aber sollen wir es bei Dir nennen, da du vor kurzem schon einmal gefragt hast ob man das nicht in einer Geschäftsordnung festsetzen kann. Auch wenn Du versuchst hier das Pferd von hinten auf zu zäumen, ändert sich die Antwort nicht, Es bleibt dabei. Finger weg davon weil man dies nicht in einer Geschäftsordnung festhalten kann was alles rechtliche Gründe für eine Verhinderung sein können. Ich denke mal um alle rechtlichen Gründe bis ins einzelne aufnehmen zu können, mit allen Fallgestaltungen könntest Du alleine 100 Aktenordner füllen. Dabei sind noch nicht mal die Fälle dabei an die man noch nicht mal gleich denkt. Was machst Du wenn einer mit einem rechtlichen Grund kommt den ihr noch nicht in einer GO auf genommen hättet?.............

M
mcedeka

25.02.2014 um 22:03 Uhr

Hi ich weiß und wir haben da auch schon herrlich Diskutiert. Ich hab ja die GO auch schon in Klammer gesetzt :) Es sollte ja auch nur als Richtlinie dienen. So was könnte man auch beispielsweise in die Einladung erweitern. Und klar es sollte dann auch nur Orientierung dienen. und ich kann und will auch nicht alle Rechtlichen Möglichkeiten Aufzählen. Nur Eins möchte ich auf gar keinen Fall das die Sitzungen zur Mickymaus Veranstaltung wird wo jeder kommen kann wann immer er Lust und Laune hat. Und sich andere Kollegen beschweren Du musst aber weil Bla Bla und ich mich immer rechtfertigen nein ich muss (oder auch nicht) weil Bla Bla. Nun Ich bin der BRV ich Lade ein (oder auch nicht) aus welchen Beweggründen auch immer das ist klar. Und weiß Gott ich bin auch nicht das Orakel und liege bestimmt auch mal Falsch :) Ich hab deswegen auch mal den GBR angefragt da der auch ähnliche Probleme hat und bin gespannt was dabei raus kommt. Ich werde eine solche (blöde) Frage nicht noch einmal rein setzten @ Snooker

Danke und Gruß

S
Snooker

25.02.2014 um 23:30 Uhr

@mcedeka Das hat für mich nix mit Dumme Frage zu tun. Kannst noch 50 mal Frage und ich antworte trotzdem gerne , wenn´s sachlich bleibt.

Einigt euch in einer Sitzung so wie ihr gedenkt es zu handhaben, in einer GO kannst du es echt nicht rein packen.

Ihre Antwort