Wir haben einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen wird gerechnet 6Tage arbeiten 2Tage frei.
Die Frage:Müssen Wir auch für gesetzliche Feiertage Urlaub beantragen bzw.Zählt wärend des Urlaubs der gesetzliche Feiertag auch als Urlaubstag?
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