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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesetzlicher Feiertag - muss dafür auch Urlaub beantragt werden?

B
Beate
Jan 2018 bearbeitet

Dienstleistung Flughafen:24Stunden 6Tage Woche Wir haben einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen wird gerechnet 6Tage arbeiten 2Tage frei. Die Frage:Müssen Wir auch für gesetzliche Feiertage Urlaub beantragen bzw.Zählt wärend des Urlaubs der gesetzliche Feiertag auch als Urlaubstag?

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Community-Antworten (1)

M
mumie

21.02.2006 um 21:48 Uhr

Hallo Beate, die Frage ist ja tatsächlich schwieriger als ich dachte! Ich bin aber sicher, das für den Feiertag kein Urlaubstag verbraucht wird. Nein!

Lies mal den §11 Arbeitszeitgesetzt.
Und den §3 Bundesurlaubsgesetz. Beachte das Wort "mindestens".

Von den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes kann auch durch Tarifvertrag nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. (Steht in §13 Bundesurlaubsgesetz.)

Zweifel habe ich nur aus einem Grund: §12 Punkt 2 des Arbeitszeitgesetzes.

Gibt es einen Tarifvertrag? Was steht genau in eurem Arbeitsvertrag?

Ich vermute für euch ist die Gewerkschaft Ver.di zuständig. Frag mal da.

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