Erstellt am 22.02.2018 um 13:56 Uhr von uller
nein. lt. Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Samstag wie geplant auch gezahlt werden.
Erstellt am 22.02.2018 um 14:22 Uhr von alterMann
Wenn es einen Dienstplan gibt, bekommst Du bei AU die Stunden berechnet, die im Dienstplan stehen. Wenn Du aus welchen Gründen auch immer am Montag zusätzlich arbeiten musstest, sind das vergütungspflichtige Mehrstunden.