Krankheit am Samstag
Laut Monatsplan musste ich am Samstag arbeiten (6Tage-Woche) dafür hätte ich den Montag Ausgleichstag gehabt. Nun war ich aber die 6Tage-Woche krank auch Samstag. Am Montag wurde ich zur Arbeit zitiert. Bezahlt wurden nur 5 Tage Krankheit. Ist das rechtens?
Community-Antworten (2)
22.02.2018 um 14:56 Uhr
nein. lt. Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Samstag wie geplant auch gezahlt werden.
22.02.2018 um 15:22 Uhr
Wenn es einen Dienstplan gibt, bekommst Du bei AU die Stunden berechnet, die im Dienstplan stehen. Wenn Du aus welchen Gründen auch immer am Montag zusätzlich arbeiten musstest, sind das vergütungspflichtige Mehrstunden.
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