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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankheit am Samstag

H
HelmutJ
Feb 2018 bearbeitet

Laut Monatsplan musste ich am Samstag arbeiten (6Tage-Woche) dafür hätte ich den Montag Ausgleichstag gehabt. Nun war ich aber die 6Tage-Woche krank auch Samstag. Am Montag wurde ich zur Arbeit zitiert. Bezahlt wurden nur 5 Tage Krankheit. Ist das rechtens?

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Community-Antworten (2)

U
Uller

22.02.2018 um 14:56 Uhr

nein. lt. Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Samstag wie geplant auch gezahlt werden.

A
AlterMann

22.02.2018 um 15:22 Uhr

Wenn es einen Dienstplan gibt, bekommst Du bei AU die Stunden berechnet, die im Dienstplan stehen. Wenn Du aus welchen Gründen auch immer am Montag zusätzlich arbeiten musstest, sind das vergütungspflichtige Mehrstunden.

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