Arbeitszeit bei Krankheit
hallo zusammen,
ein Kollege arbeitet seit ca. 5 Jahren immer von ca. 12 Uhr bis mal 18,19,20,22 Uhr, die Frage ist kann ihm sein direkter Vorgesetzter die Arbeitszeit auf 7 Uhr morgens legen?
Man muss dazu sagen dass der Kollege sämtliche Krankheiten hat, seinen Beruf aber ausüben kann nur morgens wär die luft nicht ganz so gut für ihn und er kann vor 4Uhr morgens nicht einschlafen.
Das Gewohnheitrecht gibt es ja nicht wirklich, um diesen kollegen zu schützen müsste man eine BV machen oder seid ihr anderer Meinung?
Eine BV schlage ich auch nur vor weil der mann sehr gut ist in seinem Job.
MfG einer von vielen :-)
Community-Antworten (6)
22.10.2012 um 12:48 Uhr
Hallo Melone, hat der Kollege einen anerkannten Grad der Behinderung von 50 oder höher oder eine Gleichstellung? Dann würde nämlich SGB IX § 81 (4) Punkt 4 greifen.
Ansonsten wäre es jetzt an der Zeit, eine Feststellung des GdB zu beantragen.
Eine BV könnt Ihr nicht für einen Kollegen alleine abschließen, da greift das Individualrecht. LG Lotte
22.10.2012 um 13:28 Uhr
Wie sieht denn Eure derzeitige BV zur Arbeitszeit aus? Handelt es sich um eine Gleitzeitregelung? Oder habt Ihr dem AG die Möglichkeit eingeräumt Zeitvorgaben durchzuführen?
Ist es normal (also mit der BV gedeckt), dass der Kollege bis in den späten Abend arbeitet?
Ansonsten wäre ja jede Abweichung von bestehenden Arbeitszeitregelungen mitbestimmungspflichtig.
Ich sehe aber auch genügend andere Ansatzpunkte, um für den Kollegen etwas bewegen zu können (von Gesundheitsschutz bis Beschwerderecht - je nach Fall und Situation)
22.10.2012 um 13:53 Uhr
Wer ist denn der "direkte Vorgesetzte"? Ist der überhaupt berechtigt bezüglich der Arbeitszeit irgendwie tätig zu werden? Wäre ungewöhnlich, wenn ein kleiner Abteilungsleiter, egal wie mächtig er sich selber fühlt (man ist zwar immer nur so alt wie man sich fühlt, nur leider nie so mächtig), Arbeitszeiten festlegen könnte.
22.10.2012 um 13:56 Uhr
#ein Kollege arbeitet seit ca. 5 Jahren immer von ca.12 Uhr bis mal 18,19,20,22 Uhr #
Soweit im Arbeitsvertrag die Klausel, Änderungen bedürfen der Schriftform fehlt und die neuen Arbeitszeiten mündl. im beiderseitigem Einverständnis geändert wurden, sind die Arbeitszeiten von 12 bis 18, 19........... nur mit Zustimmung des Kollegen änderbar.
23.10.2012 um 01:09 Uhr
§ 106 GewO bekannt??
23.10.2012 um 01:11 Uhr
und wenn es ganz arg kommen sollte, spricht der AG einfach eine Änderungskündigung aus.
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