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BR Arbeit Vorteile

H
heidioma
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Harvey und alle anderen, genauso läuft es bei uns auch vor allem mit der BRV. Sie hat einen mit 12 Stunden AV 3 x 4 Stunden MO-Mi. Wenn nun DO oder FR BR Arbeit anfällt BR Sitzung oder GBR Sitzung oder die Einladung zur BR Sitzung am Sonntag von zu Hause machen dann dürfte sie das nicht bezahlt bekommen. Verstehe ich das richtig

1.604010

Community-Antworten (10)

N
Nubbel

19.10.2012 um 22:01 Uhr

bekommt sie es bezahlt? sofort? oder erst nach einem monat?

H
heidioma

19.10.2012 um 22:12 Uhr

Nubbel

warscheinlich nicht bezahlt sondern frei so genau weis ich das nicht. auf jeden fall fehlt sie mehrmals im Jahr für mehrere Wochen. Soviel Urlaub hat niemand. Mich würde interessieren ob sie auch überstunden aufbauen kann wenn sie BR Arbeit macht wenn sie normal frei hat. Wenn ich in meinem Urlaub an einer BR Sitzung mitmache bekomme ich die Zeit auch nicht gut geschrieben weil Ehrenamt. Warum bekommt sie an ihren freien tagen die Stunden gut geschrieben.

N
Nubbel

19.10.2012 um 22:16 Uhr

sie wird einen grund haben nur nur 12 std pro woche zu arbeiten. wenn sie an ihren dienstfreien tagen br sitzungen und gbr sitzungen macht, ist es ihr gutes recht diese zeit ersetzt zu bekommen, findest du nicht?

H
heidioma

20.10.2012 um 05:58 Uhr

Nubbel, findest du es gut wenn ich mit 40 Stunden Wochen Vertrag jetzt bedingt durch BR Arbeit 48 Stunden wöchentlich abrechne? Frei oder Bezahlt mal nebensächlich. Hab ich da nicht gegenüber den Kollegen die nicht im BR sind einen Vorteil der nach BetrVG ausgeschlossen wird? Beim 40 Std. Vertrag werden eben 40 Std. bezahlt und beim 12 Std. Vertrag eben 12 Std. Alles was darüber hinaus an BR Arbeit gemacht wird ist eben Ehrenamt - unbezahlt!

Verstehe ich da was falsch, bitte klärt mich auf!!!

G
gironimo

20.10.2012 um 11:29 Uhr

Kann eine Teilzeitkraft in einem großen Betrieb nicht BRV werden, nur weil sie keine Plusstunden aufbauen kann, um den BR-Job zu machen? Kann ja auch nicht sein - oder??

R
Rottenmeier

20.10.2012 um 11:51 Uhr

Heidi, hast Du schon mal ins BetrVG gesehen? Da stehen so komische Zeichen drin "§", die nennt man Paragraphen. Das sind gaaanz viele von diesen Zeichen drin, und einer davon, hat die Zahl 37 dahinterstehen. Da steht also "§37". Den musst Du suchen. Und da steht dann, was Du nicht glauben möchtest. Hört sich komisch an, ist aber so

L
Lotte

20.10.2012 um 11:55 Uhr

Hallo heidioma, das hast Du wirklich falsch verstanden.

Wenn die BR Arbeit nicht in der persönlichen Arbeitszeit erledigt werden kann, weil jemand z. B. Teilzeit arbeitet und die Sitzung in seiner freien Zeit fällt oder ein Schichtbetrieb besteht, dann bekommt man die aufgewendete Zeit erstattet. Normalerweise in Freizeit, aber wenn das nicht geht, wird es nach 4 Wochen vergütet.

Lies mal § 37 BetrVG mit Kommentierung.

LG Lotte

L
leserin

20.10.2012 um 11:58 Uhr

Wenn aber der BRV bewust Sitzungen an seinen arbeitsfreien Tagen plant, ohne dass es betriebliche Gründe dafür gibt, könnte er Probleme bekommen. Denn, lt. BetrVG und auch lt. § 37 hat die BR Tätigkeit grundsätzlich während der Arbeitszeit stattzufinden. Nur wenn auch betrieblichen Gründen diese aussrhalb stattfimden MUSS, greift § 37 (3). Also, wenn der BRV hier bewusst so plant, könnte es missbräuchlich sein.

Legt er also Sitzungen bewusst in Zeiten ausserhalb seiner Arbeitszeit, kann man Vorteilsnahme, hier den Vorteil sich Anspruch auf Freizeitausgleich und ggf wissend dass dieser nicht möglich ist, dann den Vorteil auf Barausgleich = höheren Lohn, zu verschaffen, also Verstoss gegen § 78.

Letztlich liegt es am BR Gremium wen sie zum BRV wählen. Auch wem sie ggf sofern Anspruch besteht die Freistellung zukommen lassen. Denn der BRV hat KEINEN Anspruch darauf.

R
Rottenmeier

20.10.2012 um 12:05 Uhr

Liebelein, hier geht es nicht um Gestzt, richtig oder falsch. Hier geht es um den blanken Neid.

K
Kulum

22.10.2012 um 09:46 Uhr

"Denn der BRV hat KEINEN Anspruch darauf."

Naja, von Gesetz wegen zwar richtig, der AG muss den Auserkorenen aber auch nicht einfach akzeptieren. Grundsätzlich wird der AG, spätestens vor der Einigungsstelle, immer gute Gründe finden, warum es doch der BRV ist, der in die Freistellung gehen sollte. Das im Falle des §38 BetrVG der BRV nicht wenigstens 50% freigestellt wird, dürfte wohl eher die Ausnahme sein. In diesem Sinne, nicht einfach sinnfrei aufhetzen.

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