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Vorteile eines Betriesrates - für Arbeitgeber Für Arbeitnehmer bzw. für Für Arbeitgeber

M
Master-F-
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen Betriebsrat-Community,

Ich bin Praktikant in unserer Firma und hätte da eine Frage an euch. Ihr habt schon, wie ich in den letzten paar Wochen mitbekommen habe, Erfahrung, was den Betriesrat angeht. Aber: Was sind denn die Voteile eines Betriesrates, a) Für Arbeitgeber b) Für Arbeitnehmer

Der Hintergrund sit der, dass ich einen Bericht schreiben soll, über den Betriesrat, doch fällt mir nur leider nix mehr ein! Bisher habe ich das (bei Vorteile) :

[quote]1.1.5 Vorteile

Der Betriebsrat hat viele Vorteile, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber: Ein Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass er sich nicht mit den Probleme von Arbeitnehmern auseinandersetzen muss. Wenn die Arbeitnehmer Probleme haben, so können sie sich an den Betriebsrat wenden. Dieser gibt die dann alle Probleme an den Arbeitgeber weiter.

Für Arbeitnehmer: Ein Betriebsrat lohnt sich, nach Expertenmeinungen, immer. Sollen beispielsweise Arbeitskonten eingeführt werden, so kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung aushandeln. Auch wenn Personal abgebaut werden soll, so hat der Betriebsrat Mitentscheidungsrechte. Er kann einen Sozialplan ausarbeiten, indem Entlassungen vermieden werden können. Auch kann kein Mitarbeiter von Arbeitgeber nicht einfach so gekündigt werden, ohne dass er den Betriebsrat angehört hat. Sollte der Arbeitgeber Rechte verletzten, so kann der Betriebsrat sich an das Amtsgericht wenden. [/quote]

Vielen Dank!

lg Master-F-

4.43301

Community-Antworten (1)

W
wolle1

25.10.2006 um 12:07 Uhr

Hallo Master-F

  1. Gibt es in Deinem Betrieb einen BR? Wenn ja, einfache Sache, unterhalte Dich mit die- sem, lass Dir ein BetrV (Betriebsverfassungsges.) geben um darin zu blättern. Es gibt einige Rechte, die nur durch einen BR verhandelbar sind, wie z. B. bei drohender Insolvenz oder Schliessung eines Betriebs, ein Sozialplan oder Interessenausgleich oder die Aufstellung von Richtlinien bei Einstellungen wie innerbetriebliche Ausschreibung usw. oder Beteiligung an der Erstellung vonSchulungsplänen zur Weiter- und Höherqualifikation von Mitarbeitern um Entlassungen zu vermeiden. Die Liste wird sich noch weiter ausbauen, wenn Du mit einem Betriebsrat sprichst. Gruss Wolle1

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